Agenda Verwaltungsgerichtsbarkeit 2022 (3)

Richterliche Fortbildung – Unabhängige Richterakademie

Die Besonderheit des Berufsbildes des Verwaltungsrichters besteht im Vergleich zum Berufsbild des Justizrichters darin, dass Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter über langjährige, oft hoch spezialisierte Berufserfahrungen verfügen (müssen). Bei den Fortbildungsinhalten ist daher den Bereichen Kommunikations- und Verhandlungstechniken, Verfahrensführung, Urteilstechnik, richterliche Ethik, etc., wie sie konkret im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erforderlich sind, besonderes Augenmerk zu schenken.

Eine adäquate Umsetzung dieser Anforderungen an die richterliche Fortbildung kann nach Auffassung des Dachverbandes nur durch die Schaffung einer „Richterakademie“ für alle Richterinnen und Richter erfolgen, die entsprechend den europäischen Standards als unabhängige Behörde von einem Richter/einer Richterin zu leiten ist. Hier fordert der Dachverband nach Schweizer Vorbild eine Richterakademie, die von allen Rechtsträgern der Verwaltungsgerichte in Form einer Stiftung errichtet und finanziert wird.


Letztlich sind nach Meinung des Dachverbandes bei allen Überlegungen, die die richterliche Fortbildung betreffen, die Standesvertretungen von Beginn an einzubinden, um so jeglichen Anschein einer ungebührenden Einflussnahme der Justizverwaltung auf die richterliche Fortbildung hintanzuhalten.

Nationale Richteraustauschprogramme

Das internationale Richteraustauschprogramm im Rahmen von EJTN stößt in Europa auf reges Interesse. Aus diesem Grund hat sich eine Reihe von EU-Mitgliedsstaaten entschlossen, ein derartiges Austauschprogramm auch auf nationaler Ebene anzubieten. Dadurch sollen vorrangig neu ernannte Richterinnen und Richter die Möglichkeit erhalten, andere Gerichtsbetriebe und bewährte Arbeitsweisen kennenzulernen, wodurch nicht nur ein Wissens- und Erfahrungsaustausch stattfinden kann, sondern gleichzeitig auch eine größere Durchlässigkeit der Sparten der Gerichtsbarkeit gefördert wird, welche für die Entwicklung eines einheitliches Richterbild essentiell ist. Daher fordert der Dachverband ein solches Austauschprogramm auch für Österreich.

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