
Die scheidende Leiterin der Staatanwaltschaft Wien spricht sich in einem STANDARD-Interview gegen die Verpolitisierung der Justiz aus und bittet, die Politik möge sich aus den Besetzungen von Spitzenposten möglichst raushalten.
Die scheidende Leiterin der Staatanwaltschaft Wien spricht sich in einem STANDARD-Interview gegen die Verpolitisierung der Justiz aus und bittet, die Politik möge sich aus den Besetzungen von Spitzenposten möglichst raushalten.
Die Spitze des Bundesverwaltungsgerichts ist seit Monaten unbesetzt.
Die Gerichtspräsident:innen und -vizepräsident:innen haben äußerst wichtige und umfassende Funktionen an den Verwaltungsgerichten. Einerseits vertreten sie die Gerichte nach außen und sind daher mitverantwortlich, für die öffentliche Wahrnehmung und das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltungsgerichte als unabhängige Einrichtungen. Andererseits sind sie im Rahmen der Justizverwaltung maßgeblich bei der Wahrung der Unabhängigkeit der Richter:innen und damit der Rechtsprechung per se. Es ist daher von grundsätzlicher Bedeutung, dass schon jeglicher Anschein einer politischen Einflussnahme im Auswahlverfahren und bei der Besetzung dieser Leitungsfunktionen vermieden wird.
Die mit dem verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG), BGBl. I
Nr. 16/2020, geschaffene Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen (und anderen
Amtshandlungen) mittels Videokonferenz soll mit dieser Novelle zum AVG und VStG unabhängig von der epidemischen Lage in das Dauerrecht übernommen werden.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen hat eine Stellungnahme zur Einrichtung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle bei Misshandlungsvorwürfe beim Parlament eingebracht.
Die Ernennung des neuen Präsidenten des LVwG Tirol ist weiter Gegenstand medialer Berichterstattung. Der Ausgang des Auswahlverfahrens sei bereits im Vorhinein festgestanden, berichtet die „Tiroler Tageszeitung“ in einem umfangreichen Beitrag.
Die Kommission der Landesregierung habe in diesem Sinn auch einen ungereihten Dreiervorschlag unterbreitet, da eine Reihung wegen des feststehenden Ergebnisses nicht nötig erschien.
Die Entscheidung der Tiroler Landesregierung über die Ernennung des neuen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes Tirol bleibt umstritten.
Die „Tiroler Tageszeitung“ widmet in ihrer Berichterstattung diesem Verfahren breiten Raum. Moniert wird, dass das Besetzungsverfahren mehrere Fragen aufwerfe: Die nach der parteipolitischen Nähe des Ernannten, warum es keiner der qualifizierten Mitbewerber:innen auf den Ernennungsvorschlag geschafft habe oder warum ein Bewerber ohne richterliche Erfahrung ausgewählt wurde.
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