
Der Standard berichtet, dass der Senatspräsident und Universitätsprofessor für Zivil- und Unternehmensrecht an der WU aus dem Auswahlverfahren eines richterlichen Personalsenates als Erstgereihter hervorgegangen ist.
Der Standard berichtet, dass der Senatspräsident und Universitätsprofessor für Zivil- und Unternehmensrecht an der WU aus dem Auswahlverfahren eines richterlichen Personalsenates als Erstgereihter hervorgegangen ist.
Die Republik Österreich hat zur Besetzung einer Richterstelle beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dem Europarat bis 13. Februar 2024 einen entsprechenden Vorschlag zu erstatten. Die Bewerbungsfrist endet am 7. Oktober 2023.
Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 wurde von der Vollversammlung des VwGH am 29. Juni 2023 beschlossen und ergibt sich daraus, dass im Jahr 2022 neben dem Präsidenten und der Vizepräsidentin 23 Senatspräsident:innen sowie 53 Hofrät:innen an diesem Gericht in 22 Senaten tätig waren.
Im Jahr 2022 sind 6.158 Verfahren beim VwGH angefallen. Aufgrund der 3.812 aus den Vorjahren übernommene Verfahren und im Berichtsjahr 6.694 abgeschlossene Verfahren ergibt sich zum Jahresende eine Anzahl von 3.433 anhängige Verfahren. 84 % des Aktenanfalls betrifft außerordentliche Revisionen, 8 % Fristsetzungsanträge, 7 % ordentliche Revisionen und 1 % sonstige Verfahren.
Erstmals war die Künstliche Intelligenz (KI) Gegenstand eines Urteils des OGH. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein scheiterte mit dem Versuch, eine Plattform für Anwaltsdienstleistungen verbieten zu lassen.
Bereits im Juli des Vorjahres erfolgte die Ausschreibung der Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes. Beworben haben sich zwölf Jurist:innen. Von Beginn an wurde kritisiert, dass in den im Jänner 2022 bekanntgewordenen „Sideletters“ der türkis-grünen Bundesregierung der ÖVP das Nominierungsrecht für diesen Posten zukommen soll. Seit 1. Dezember 2022 ist die Position mit Pensionsantritt von Harald Perl vakant.
Der Standard hat die Zahl der Fälle an den Landesverwaltungsgerichten erhoben und festgestellt, dass diese fast 14-mal so hoch ist, wie vor der Pandemie. Ausnahme ist nur Wien.
Wie der Standard berichtet, bleibt die Spitze des größten Gerichts Österreichs vorerst weiter unbesetzt, obwohl es seit 13. Februar bereits einen Dreiervorschlag für die Nachbesetzung gibt. Die Entscheidung liegt bei der türkis-grünen Bundesregierung, die dem Bundespräsidenten einen Kandidaten oder eine Kandidatin zur formalen Ernennung vorschlagen muss. Bis dato gebe es aber keine Einigung.
Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter hat mit 1. September eine neue Spitze: Nach sechs Jahren als Präsidentin legt Sabine Matejka ihre Funktion in der heimischen Standesvertretung zurück. Ihr bisheriger Stellvertreter, Gernot Kanduth, folgt Matejka an der Spitze nach. Matejka begründet den Rückzug mit der Ungewissheit um ihre Ernennung zur Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes.
Mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestattet, soll sie als eigene Organisationseinheit im zum Innenministerium gehörigen Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt werden.
Sowohl vom LVwG Oberösterreich als auch vom LVwG Kärnten wurden Beschwerden auf Prüfung der jeweiligen Verordnung betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf von anerkannten Umweltorganisationen zurückgewiesen.