EGMR verhandelt Klimaklage

Sechs junge Portugies:innen fordern von 32 Staaten mehr Klimaschutz. Die globale Erwärmung betreffe ihre Generation am stärksten. Heute wird der Fall – Duarte Agostinho and Others v. Portugal and 32 Others (application no. 39371/20) – vor der Großen Kammer des EGMR verhandelt. Alleine die Große Kammer zeigt schon die Bedeutung des Falls.

Spannend wird zunächst die Frage sein, ob der EGMR die Beschwerde als zulässig erachtet, da sich die Beschwerdeführenden ohne die Erschöpfung sämtlicher innerstaatlicher Rechtsbehelfe direkt an den EGMR gewendet haben. Ihr Argument: Angesichts der fortschreitenden Erderwärmung und den schon jetzt spürbaren Auswirkungen sei es dringend erforderlich, so schnell wie möglich etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen. Es wäre eine unverhältnismäßige Belastung, wenn sie den Rechtsweg vor den nationalen Gerichten jedes Mitgliedstaates ausschöpfen müssten.

Die Beschwerdeführenden berufen sich auf eine Verletzung ihrer Rechte auf Leben aus Art. 2 EMRK und auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK. Aufgrund der Waldbrände, die in Portugal seit 2017 jedes Jahr vorkommen, bestehe für sie die Gefahr gesundheitlicher Probleme. 

Auch das Diskriminierungsverbot aus Art. 14 EMRK sei verletzt, argumentieren die Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Aufgrund ihres Alters seien die Eingriffe in ihre Rechte stärker als die in die Rechte früherer Generationen.

Die Verpflichtungen der Staaten aus der EMRK müssten auch im Lichte von Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention ausgelegt werden: Jede Entscheidung, die sie betreffe, müsse auf der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls beruhen.

Zudem berufen sich die Beschwerdeführenden auf das Pariser Klimaschutzabkommen. Die positiven Verpflichtungen aus Art. 2 und 8 EMRK müssten im Lichte von dessen Bestimmungen gelesen werden. Staaten seien verpflichtet, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und Maßnahmen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad fortzusetzen. Dem kämen die 32 Staaten nicht nach.

Hier geht es zum Bericht auf Legal Tribune Online …

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