Die Spitze des Bundesverwaltungsgerichts ist seit Monaten unbesetzt.
Die Gerichtspräsident:innen und -vizepräsident:innen haben äußerst wichtige und umfassende Funktionen an den Verwaltungsgerichten. Einerseits vertreten sie die Gerichte nach außen und sind daher mitverantwortlich, für die öffentliche Wahrnehmung und das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltungsgerichte als unabhängige Einrichtungen. Andererseits sind sie im Rahmen der Justizverwaltung maßgeblich bei der Wahrung der Unabhängigkeit der Richter:innen und damit der Rechtsprechung per se. Es ist daher von grundsätzlicher Bedeutung, dass schon jeglicher Anschein einer politischen Einflussnahme im Auswahlverfahren und bei der Besetzung dieser Leitungsfunktionen vermieden wird.