Schafft VfGH durch COFAG Entscheidung neue Spielregeln?

Die Kleine Zeitung weißt darauf hin, dass sich einige Fragestellungen aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur COFAG ergeben. Dass die Ausgliederung nichts daran ändere, dass die COFAG staatliche Verwaltung im Sinne der Bundesverfassung darstelle, lässt aufhorchen. Man müsse sich die Frage stellen, wie dies bei an­de­ren aus­gegliederten Be­trie­ben und Or­ga­ni­sa­tio­nen ist. Eine Ausgliederung sei bis­her gleich­be­deu­tend mit einer Um­ge­hung der Kon­trol­le gewesen. Wie ver­hält es sich nun bei den vie­len an­de­ren staat­li­chen För­der­ge­sell­schaf­ten, in denen eben­falls kein Rechts­weg gegen eine För­der­ver­wei­ge­rung vor­ge­se­hen ist?

„Die Ent­schei­dung gibt viel zum Nach­den­ken“, sagt der Ver­fas­sungs­ju­rist Peter Bu­ß­jä­ger von der Uni Inns­bruck. Es sei denkbar, dass die Trenn­li­ni­en für par­la­men­ta­ri­sche Kon­trol­len künf­tig an­ders ge­zo­gen wer­den müssen.

Hier geht es zum Artikel in der Kleinen Zeitung …

Siehe auch: VfGH kippt Teile der COFAG-Grundlagen

Teilen mit: