Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Österreich verurteilt, weil es das Recht auf Privat- und Familienleben verletzt hat, indem es einer Familie den schon lange anstandslos verwendeten Namensteil „von“ gestrichten hatte. Österreich hat daraufhin vergeblich versucht, das Urteil von der Großen Kammer des EGMR korrigieren zu lassen.
Laut Mitteilung Der Presse hat nun das Innenministerium reagiert und in einem Rundschreiben an die Landesregierungen und Magistrate festgehalten, wie ab sofort mit dem „von“ im Namen umzugehen sei. Es sollen demnach Österreicher, die einen nach ausländischem Recht gebildeten Von-Namen mindestens 15 Jahre von den Behörden unbeanstandet geführt haben, diesen weiterführen dürfen. Dies schließe etwa aus, Von-Namen mit langer deutscher Tradition zu verändern, die jemand durch Heirat importiert und über Jahre in Österreich geführt habe. Rechtskräftige Bescheide, mit denen Von-Namen erlaubt oder verboten wurden, sollen unberührt bleiben. Es sei auch niemand gehindert, einen bereits abgewiesenen Passantrag mit „von“ erneut zu stellen. Der Name sei in solchen Fällen nur eine Vorfrage.
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