Am Landesverwaltungsgericht Kärnten (LVwG) gelangt im Jahr 2024 zumindest eine Planstelle als Richter:in zur Besetzung. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31.10.2023.
Bewerber/Bewerberinnen um diese Planstelle haben nachzuweisen: österreichische Staatsbürgerschaft; abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder Abschluss der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an einer österreichischen Universität; fünfjährige juristische Berufserfahrung; eine Prüfung, die für die Ausübung eines Rechtsberufes staatlich anerkannt ist oder eine für den rechtskundigen Verwaltungsdienst vorgesehene Prüfung oder in einem in die Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichts fallenden Fachgebiet eine Lehrbefugnis an einer österreichischen Universität (§ 2 Abs. 5 lit. d K-LvwGG); Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate).
Erwünscht sind: Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Verfassungsrechtes, insbesondere Kenntnisse in den vom Landesverwaltungsgericht zu vollziehenden Rechtsgebieten; Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens und/oder auf dem Gebiet gerichtlicher bzw. gerichtsförmiger Entscheidungsfindungsprozesse; Kenntnisse im Umgang mit den im juristischen Bereich notwendigen elektronischen Medien und Datenbanken; Bereitschaft zur gründlichen Einarbeitung in unterschiedliche auch neue Rechtsgebiete; ausgezeichnete Kenntnisse in der schriftlichen Ausdrucksweise, insbesondere für das Verfassen von Entscheidungen; Fähigkeit zur wissenschaftlichen Aufbereitung eines bestimmten Rechtsstoffes und deren Umsetzung in eine Entscheidung (Entscheidungskompetenz); Fähigkeit zur Behandlung einer hohen Anzahl von Akten und deren fristgerechten Entscheidungserledigung (Belastbarkeit); besondere Befähigung und Erfahrung zur verantwortungsbewussten Leitung von mündlichen Verhandlungen (Verhandlungsgeschick); Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung.