Sollen auch NGOs den Verfassungsgerichtshof anrufen können?

Das „Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte“ ist laut einem Bericht in Der Presse der Meinung, dass die Möglichkeiten, den Verfassungsgerichtshof mit einer Prüfung von Gesetzen, Verordnungen und Staatsverträgen zu befassen, erweitert werden soll.

In einer Studie plädiere das Forum für ein neues „Antragsrecht der Zivilgesellschaft“ vor dem Verfassungsgerichtshof. Die vorgeschlagene Form der rechtlichen Partizipation wäre ein „Zeichen an die Zivilgesellschaft, dass ihre Interessen und ihr Engagement für bestimmte Gruppen der Gesellschaft seitens der Politik ernstgenommen werden“, heißt es in der Studie.

Die Sozialpartner und ausgewählte Interessensvertretungen in deren Wirkungsbereich sollen die Möglichkeit erhalten, Gesetze, Staatsverträge und Verordnungen ab dem Inkrafttreten vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten. Dies könne zur Stärkung des Vertrauens in das österreichische Justizsystem betragen.

Hier geht es zum Artikel in der Presse …

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