Die Regierung lässt den kritisierten Automatismus bei Umweltverträglichkeitsprüfungen fallen, hält aber an der Beschleunigung von erstinstanzlichen Verfahren auf maximal eineinhalb Jahre fest. Ein „anderer Mechanismus“ soll nun die Verfahren beschleunigen. Wie genau das passieren soll, ist aber weiter unklar.
Dass die Regierung den geplanten Automatismus ändert, ist offenbar eine Konsequenz aus der seit Wochen anhaltenden Kritik. So äußerte sich Brigitte Bierlein, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, sehr skeptisch zum Standortentwicklungsgesetzes. Eine Beschleunigung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sei zwar ein legitimes Ziel, aber das müsse innerhalb des rechtlichen Rahmens geschehen, sagte die Höchstrichterin im August. Die Abwicklung nur in erster Instanz oder nach Ablauf einer Frist „ist zumindest sehr problematisch“.
Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer meinte: „Dieses Gesetz ist derart rechtsfern formuliert, dass man es eigentlich neu schreiben müsste. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man mit diesem Entwurf ein sinnvolles Gesetz zusammenbringt.“ Ähnlich klang die Kritik vom Rechtsexperten Theo Öhlinger: „Sicher verstößt es gegen das Rechtsstaatsprinzip. Das Rechtsstaatsprinzip, das ein faires Verfahren für alle Parteien garantiert, wird hier ganz eindeutig verletzt.“
Neuer Mechanismus, aber keine Details

Die Zivilgerichte tun sich mit der Bewertung der Abgasmanipulationen im VW-Dieselskandal erkennbar schwer, das zeigen die sehr unterschiedlichen Urteile in den zahlreichen Schadensersatzverfahren in Österreich und in Deutschland.
Nicht nur die beim Europarat angesiedelte „Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz“ hat die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Justiz
Unter dem Titel „Fieberkurve des Rechtsstaates“ hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) Anfang der Woche eine neue Untersuchung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich vorgelegt. Diese gibt Anlass zur Sorge, so der ÖRAK-Präsident Rupert Wolff: „Die Gefährdung der Grund- und Freiheitsrechte liegt in der Luft.“
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat eine österreichische Regelung gegen Sozialdumping gekippt.
Bürgerinitiativen haben künftig auch in vereinfachten UVP-Verfahren Parteistellung und Beschwerdebefugnis; entgegenstehende innerstaatliche Normen haben aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts unangewendet zu bleiben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in einem aktuellen Erkenntnis entschieden (VwGH vom 27. 9. 2018, Ro 2015/06/0008).
Im Rahmen des Neubaus des Bahnhofes Hamburg-Altona hatte die Stadt Hamburg ein Grundstück an einen Investor verkauft. Den Kaufvertrag hatte die Stadt zwar auf ihrem Transparenzportal veröffentlicht, jedoch nur in einer stark geschwärzten Version.