Im Rahmen des Neubaus des Bahnhofes Hamburg-Altona hatte die Stadt Hamburg ein Grundstück an einen Investor verkauft. Den Kaufvertrag hatte die Stadt zwar auf ihrem Transparenzportal veröffentlicht, jedoch nur in einer stark geschwärzten Version.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte dieses Vorgehen scharf kritisiert. Für die Geheimhaltung gebe es „keinerlei gesetzliche Grundlage“. Im Zusammenhang mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit verwies er auch auf die negativen Erfahrungen mit der Elbphilharmonie, die deutlich teurer und deutlich später fertig wurde als geplant.
Kaufpreis bleibt geheim
Die Stadt beeindruckte all dies nicht, sie beharrte darauf, den Kaufpreis geheim zu halten. Dieser beruhe auf einer internen Kalkulation des Investors, eine Veröffentlichung würde „die wettbewerbliche Stellung des Unternehmens insbesondere bei künftigen Bieterverfahren beeinträchtigen“.
Wie viel Bürger über ein Großprojekt erfahren dürfen, darüber muss nun das Verwaltungsgericht Hamburg entscheiden. Laut einem Bericht im „SPIEGEL“ hat ein Bürger die Stadt Hamburg verklagt, einen Kaufvertrag ohne Schwärzungen zu veröffentlichen.
Das Verwaltungsgericht und die Stadt bestätigten das Verfahren – das formal nicht mehr gestoppt werden kann. „Es wird – sofern die Klage aufrechterhalten bleibt – ein Urteil geben“, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts mit. Und dieses Urteil könnte Vorbildwirkung für ähnliche Fälle in Deutschland haben, meint Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Der Verein streitet vor Gericht für Menschen- und Bürgerrechte, ist an dem aktuellen Verfahren aber nicht beteiligt. „Es ist das Eigentum der Bürger, das hier verkauft wurde“, sagt Buermeyer. „Wer mit der öffentlichen Hand Verträge schließt, muss damit rechnen, dass diese öffentlich werden.“
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Siehe dazu auch: Deutschland – Verwaltungsgerichte sichern Zugang zu Informationen