Guter Ruf der Verwaltungsgerichte in Gefahr

Clemens Jabloner

In einen Gastbeitrag in der „Presse“ nimmt der frühere Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, zu den aktuellen Vorgängen rund um die Ernennung von Verwaltungsrichtern bzw. zu Auswahlverfahren für neue Gerichtspräsidenten Stellung.

Nach Auffassung Jabloners erfüllen die neuen Verwaltungsgerichte die in sie gesetzten rechtsstaatlichen Erwartungen.

Allerdings hänge der Erfolg der Verwaltungsgerichte, ihre Akzeptanz bei der rechtssuchenden Bevölkerung und auch ihr Ansehen von ihrem „guten Ruf“ ab. Dieser werde durch Besetzungsvorschläge wie beim Bundesverwaltungsgericht oder durch die Vorgänge bei der Bestellung eines neuen Präsidenten/einer neuen Präsidentin für das Landesverwaltungsgericht Burgenland in Frage gestellt.


Würde man die Vorgangsweise des Landes Burgenland, bei der die Ausschreibung des Dienstposten rund 1 ½ Jahre vor der Pensionierung des derzeitigen Präsidenten erfolgte, konsequent weiter denken, so könnten zukünftig beispielsweise Verfassungsrichter – quasi „auf Vorrat“ – auf Jahre im Vorhinein bestellt werden. Damit gehe aber die demokratische Legitimation des Ernennungsverfahrens verloren.

Zudem sei eine obere Altersgrenze von 40 Jahren für eine Leitungsfunktion eindeutig verfassungswidrig weil gleichheitsrechtlich durch nichts zu rechtfertigen.


Hier den Beitrag in der „Presse“ lesen (Bezahlteil) … 

Teilen mit: