Corona-Krise: Gesundheitsminister bestätigt Entschädigungsanspruch für Betriebe

In der juristischen Streitfrage, ob Gastronomiebetrieben wegen der coronabedingten Zwangsschließung eine Entschädigung zusteht und wenn ja, für welchen Zeitraum, bekommen die Betroffenen Rückenwind. Gesundheitsminister Anschober bejahte in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung Ansprüche nach dem Epidemiegesetz bis Ende März.

Mitte März hatten die Bezirksbehörden zahlreiche Gastronomiebetriebe auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen. Dieses Gesetz aus dem Jahre 1950 sieht für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung den Ersatz des vollen Verdienstentgangs vor. Auf Grund der Coronagesetze sollte aber weitere Entschädigungsansprüche ausgehebelt werden. Zahlreiche Betroffene haben sich deswegen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt.

Parlamentarische Anfragenbeantwortung

Gesundheitsminister Anschober gibt den betroffenen Betrieben nun in einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung, über die die „Tiroler Tageszeitung“ (TT) am Mittwoch berichtete, Hoffnung. Auf die Frage, ob Personen und Firmen, die behördlich geschlossen wurden, für den Zeitraum Mitte bis Ende März entschädigt werden, antwortete Anschober: „Wenn sich die Maßnahme auf § 20 Epidemiegesetz gestützt hat und rechtzeitig ein Antrag nach § 32 Epidemiegesetz gestellt wurde, dann ja.“

Andere Fragen beantwortete der Minister nicht, etwa warum die Betriebe auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen wurden und nicht auf Basis des Covid-19-Maßnahmengesetzes, obwohl diese schon per 16. März beschlossen gewesen seien. Oder weshalb die Bezirkshauptmannschaften erst ab 26. März damit begonnen hätten, die Verordnungen nach dem Epidemiegesetz wieder aufzuheben, wenn doch die Covid-Gesetze schon zehn Tage vorher in Kraft getreten seien. Die Causa liegt beim Verfassungsgerichtshof.

Anzahl der geschlossenen Betriebe unklar

Laut Anschober wurden die Verordnungen in Tirol mit 25. März, in Kärnten mit 31. März und in Vorarlberg mit 28. März zurückgenommen. Die Verordnungen in Salzburg seien mit Anschlag an der Amtstafel der betroffenen Gemeinden kundgemacht worden, daher lägen diese Informationen nicht im Gesundheitsministerium auf. Wie viele und welche Betriebe in den betroffenen Bundesländern geschlossen wurden, könne er nicht beantworten, so Anschober.

Hier den Beitrag auf orf.at lesen …

Siehe dazu auch: Tausende Entschädigungsverfahren bei Bezirksverwaltungsbehörden anhängig

Siehe auch den Bericht in der TT: Rückenwind für Tirols Wirte: Anschober bestätigt Entschädigung für Betriebe …

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