Betriebe, die per Verordnungen nach dem Epidemiegesetz geschlossen wurden, wollen Geld. Der Bund arbeitet an einer einheitlichen Lösung
Betriebe, die vor dem 16. März 2020 durch eine Verordnung nach dem Epidemiegesetz zusperren mussten oder Verdienstentgang hatten, können bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften um Entschädigung ansuchen. Nach dem 16. März hebelte das von der Regierung erlassene Covid-19-Maßnahmengesetz das Epidemiengesetz und somit die Entschädigungsansprüche aus.