Die vom Gesundheitsminister zu Beginn der Corona-Krise verordneten Ausgangsbeschränkungen werden nun doch ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.
Das Verwaltungsgericht Wien hat das mit der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19 Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020 in der Fassung BGBl. II Nr. 108/2020, verordnete Betretungsverbot als gesetzwidrig angefochten.
Im Anlassfall hat der Magistrat der Stadt Wien über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung § 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes iVm § 1 der Verordnung des Gesundheitsminister gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020 idF BGBl. II Nr. 108/2020 eine Geldstrafe in Höhe von € 500,– (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Stunden) verhängt.
In seiner ersten Entscheidung über die Covid-19-Maßnahmen der Regierung hat der Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag gegen das Betretungsverbot für öffentliche Orte zurückgewiesen.
In einem Schadensersatzverfahren betreffend abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge hat sich ein Richter des Landgerichtes Erfurt an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewandt. In einem Vorabentscheidungsverfahren verlangt er u.a. nach Klärung, ob „es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 S. 3 EUV sowie Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ handelt.
Mit der Corona-Pandemie hat auch Europa sein Rendezvous mit digitalen Überwachungsmethoden. Ein im letzten Monat veröffentlichter Artikel des Londoner
Unter dem Titel „Lex Corona“ wurde in Deutschland eine Datenbank kostenlos online gestellt.
Politisch gewählte „Kammer“ kann jeden Richter entlassen.