In seiner ersten Entscheidung über die Covid-19-Maßnahmen der Regierung hat der Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag gegen das Betretungsverbot für öffentliche Orte zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin, die gegen die Ausgangsbeschränkungen angekämpft hatte, muss einen anderen Weg wählen, um eine inhaltliche Entscheidung bekommen zu können (V 361/2020 vom 8. Juni 2020).
Die Schülerin war knapp nach Beginn des Lockdowns am 16. März als Mitfahrerin in einem Pkw und damit auf engstem Raum mit zwei weiteren Personen unterwegs, die nicht im selben Haushalt lebten. Die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg verhängte gegen die unter 18-Jährige eine Geldstrafe von 500 Euro. Somit ist bereits ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die junge Frau anhängig.