In Berlin wurden Richter und Staatsanwälte zwischen 2009 und 2015 zu schlecht bezahlt, urteilt das deutsche Bundesverfassungsgericht. Die Gehaltsunterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind enorm.
Bereits seit Jahren kritisieren die deutschen Richtervereinigungen die nach Bundesland unterschiedlichen Richtergehälter. Der seit 2006 mögliche Föderalismus in der Besoldung habe einen „Wettbewerb in Schäbigkeit“ ausgelöst. Da die Arbeit der Richter die gleiche sei, müsse es auch das Gehalt sein. (Siehe dazu: 17. Deutscher Verwaltungsgerichtstag, Föderalismus in der Besoldung als „Wettbewerb in Schäbigkeit“)
Bei den schrittweisen Lockerungen war die die vorgenommene Ungleichbehandlung von Geschäften unzulässig. 
Der von der EU-Kommission durchgeführte jährliche Vergleich der Belastung und Leistungsfähigkeit der Justizsysteme in den Mitgliedsstaaten zeigt für Österreich ein sehr differenziertes Bild.
Das „Global Pandemic Network“ (GPN), ein weltweites Netzwerk von Wissenschaftlern und Experten zum Austausch über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, veranstaltet am 15. Juli 2020 ein Webinar zum Thema „Covid-19 und Städte. Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Menschenrechten und Umweltschutz“.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte in einer Vorababfrage an den EuGH Zweifel an seiner eigenen „institutionellen Unabhängigkeit“ geltend gemacht und dazu ausgeführt, die rein „funktionelle“ Unabhängigkeit der Richter reiche nicht aus, „um ein Gericht vor jeder äußeren Einflussnahme zu bewahren“. (Siehe dazu: 