Im Begutachtungsverfahren zur Novellierung des COVID-19-Maßnahmengesetzes übt der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) scharfe Kritik an den geplanten Änderungen. Insbesondere das Fehlen eines effektiven gerichtlichen Rechtschutzes gegen mögliche behördliche Maßnahmen wird gerügt.
Fehlende Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen
So ermögliche der Gesetzgeber mit der Neufassung des COVID-19-Maßnahmengesetzes eine Ausweitung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bis hin zu einem generellen Ausgangsverbot (Ausgangssperre). Diese Maßnahmen könnten – laut Entwurf – auf Basis des Wissenstandes über die Verbreitung von COVID-19 erforderlich sein. Welches fakten-/evidenzbasierte Wissen damit gemeint ist, bleibe ebenso offen wie die Frage, welche Beschränkungen überhaupt (gesundheitspolitisch) erforderlich sind. So sei nach der Datenlage des Gesundheitsressorts schon die Beschränkung des Betretens bestimmter Orte in Verbindung mit der Einhaltung von Abstandsregeln und Hygiene eine ausreichende Maßnahme gewesen, da der Höchststand an Erkrankungen in Österreich bereits Ende März überwunden war.
Verlagerung der Staatsgewalt hin zur Exekutive
Beim LVwG Niederösterreich werden im Rahmen einer öffentlichen Stellenausschreibung Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter gesucht.
Letzte Woche hat die Datenschutz-NGO „epicenter.works“ ihr Handbuch zur Situation der Überwachung in Österreich vorgestellt, welches mit beeindruckender Gründlichkeit und Übersichtlichkeit die einzelnen Überwachungsgesetze in Österreich darstellt. 
Das Oberste Gericht Irlands hat den Plan der Regierung für den Kampf gegen den Klimawandel einkassiert. Die Regierung muss nun ein neues, überarbeitetes Strategiepapier vorlegen.
Beeinflusst Polen mit seiner seit Jahren vorangetriebenen Justizreform seine Gerichte so sehr, dass diese nicht mehr richtig unabhängig sind? Ein Ersuchen aus den Niederlanden könnte Warschau letztlich auch politisch in die Bredouille bringen.
Ab 1. Oktober 2020 ist im jüdischen Museum in Wien eine Ausstellung zum Thema : „Hans Kelsen und die Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“ zu sehen.
Von der Schönheit der Bundesverfassung sprach Bundespräsident Alexander Van der Bellen in einer denkwürdigen Rede. Am 1. Oktober wird diese Verfassung, die er so lobte, 100 Jahre alt. Die „Wiener Zeitung“ widmet aus diesem Anlass dem österreichischen Grundgesetz eine eigene Serie.
In einem Gastbeitrag in der „Presse“ analysiert der Autor die Einschränkung der Grundrechte durch die Bundesregierung bei Ausbruch der Corona-Pandemie, die Informationspolitik der Bundesregierung, die Qualität der Rechtsakte und der Vollziehung. Eine wesentliche Ursache für die dabei aufgezeigten erheblichen Rechtsstaatsdefizite liegt nach Auffassung des Autors im Versagen des beim Bundeskanzleramt eingerichteten Verfassungsdiensts. (Siehe dazu: