Mit der Dienstrechtnovelle 2021 soll das Aufnahmeverfahren im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) neu geregelt werden.
In jüngsten GRECO-Bericht (vierte Evaluierungsrunde) war kritisiert worden, dass in Österreich die Entscheidung über die Aufnahme in den richterlichen und staatsanwaltlichen Vorbereitungsdienst „in den Händen einer Person“, nämlich der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts, liegt. Da der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst eine besondere Bedeutung zukommt, weil sie im Regelfall die initiale Auswahlentscheidung für alle weiteren richterlichen und staatsanwaltlichen Tätigkeiten darstellt, erscheint es nach den Erläuterungen zur Novelle nur konsequent, dass – so wie bei anderen Besetzungsvorschlägen – auch bei der Ernennung der Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter der Besetzungsvorschlag nicht durch ein monokratisches, sondern ein kollegiales Justizverwaltungsorgan erstattet wird, konkret durch den Außensenat des OLG.
In der 3. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung vom 01.06.2021 wurde die Bestimmung der Zusammenkünfte klarer geregelt: Bei Zusammenkünften von nicht mehr als vier Personen aus weniger als drei Haushalten zuzüglich höchstens sechs minderjähriger Kinder dieser Personen und Minderjähriger, denen gegenüber diesen Personen bestehende Aufsichtspflichten wahrnehmen, gilt keine Abstands-und Maskenpflicht (§ 13 Abs. 9).
Mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien ÖVP und Grüne sowie der SPÖ und der NEOS hat der Nationalrat in seiner
Die EU-Grundrechtsagentur (FRA) untersuchte Erfahrungen von Schwarzen und Roma mit der Polizei. Nach den Studienergebnissen erfolgt in Österreich eine überproportional häufige Anhaltung von Menschen mit dunkler Hautfarbe.
Immer mehr Autolenker benutzen Dashcams. Das sind kleine Kameras, die auf dem Armaturenbrett befestigt werden und die Fahrt mitfilmen. Kommt es zu einem Unfall, sollen die Videoaufnahmen wichtige Beweise liefern. In Österreich ist das dauerhafte Filmen des Verkehrs aus Datenschutzgründen eigentlich verboten – was aber nicht heißt, dass die Videos nicht doch manchmal vor Gericht Verwendung finden.
Die deutsche Bundesregierung will nicht nur die die elektronische Identität (eID) vom Personalausweis aufs Handy bringen, sondern den Ländern auch die Option für zentrale Lichtbildregister geben.
In dem am 11. Mai 2021 veröffentlichten Bericht zeigt sich der Europarat tief besorgt über die Entwicklungen in Europa und sieht die Gefahr, dass die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen demokratischer Rechte nicht mehr vollständig zurückgenommen werden könnten.