Die gestern kundgemachte Lockerungsverordnung des Gesundheitsministers ermöglicht es Tourismus-, Gastronomie-, Sport und Freizeitbetrieben mit Einschränkungen wieder aufzusperren.
Voraussetzung für den Eintritt wird, dass man getestet, genesen oder geimpft ist. In der Gastronomie, nicht aber im Handel, kommt eine Registrierungspflicht ab 15 Minuten Aufenthalt. Die Ausgangsbeschränkungen fallen.
Bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellte ärztliche Bestätigungen über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion und Nachweise über neutralisierende Antikörper behalten für die jeweilige Dauer ihre Gültigkeit.