Hauptausschuss genehmigt Verlängerung der geltenden COVID-19-Verordnung bis 18. Mai

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute die mittlerweile 11. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt. Demnach werden die restriktiven Bestimmungen für die Gastronomie und die Hotellerie sowie für Kultur- und Sportveranstaltungen bis zum 18. Mai gelten. Das gleiche gilt für die Sonderregelungen in Vorarlberg. Vorerst noch bis zum 15. Mai aufrecht bleiben die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen: Sie können jeweils nur für zehn Tage erlassen werden.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hob im Ausschuss hervor, dass die Verlängerung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen und der Auslastung der Intensivstationen notwendig sei. Seine in der letzten Sitzung geäußerte Hoffnung, dass die Ausgangsregelungen bereits mit 5. Mai beendet werden könnten, habe sich nicht erfüllt. Mückstein ist aber zuversichtlich, dass die für 19. Mai angekündigten Öffnungsschritte kommen werden.

Laut Mückstein sind derzeit österreichweit 25% der Intensivbetten mit COVID-PatientInnen belegt, wobei Wien mit 37% und das Burgenland mit 33% an der Spitze stehen. Damit liege man zumindest in einzelnen Bundesländern über der kritischen Systemgrenze. Man sei aber auf dem richtigen Weg, betonte er. Das zeige auch die Modellregion Vorarlberg. Dort gebe es zwar mittlerweile höhere Infektionszahlen, diese seien aber kaum auf die geöffneten Bereiche zurückzuführen.

Mückstein nutzte die heutige Debatte außerdem dazu, um die in der letzten Hauptausschuss-Sitzung aufgeworfenen Fragen zu beantworten. So hielt er den NEOS entgegen, dass die fortgesetzten Ausgangsbeschränkungen ein notwendiges Mittel seien, um den Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zu vermeiden. „Wir sind nicht im grünen Bereich“, bekräftigte er. In diesem Sinn kann er auch keine Verfassungswidrigkeit erkennen. Man habe zuletzt in der Ostregion gesehen, dass Lockdowns wirken.

In Richtung der FPÖ hielt der Minister fest, dass 19 der derzeit in Wien betreuten 219 COVID-19-IntensivpatientInnen NichtwienerInnen seien, davon zwei aus dem Ausland. Dass Mannschaftssport im Freien nach wie vor nicht erlaubt ist, begründete er damit, dass es rund um die Sportausübung – etwa in Umkleidekabinen oder durch das Zusammenkommen größerer Gruppen – ein erhöhtes Infektionsrisiko gebe.

NEOS und FPÖ werten Ausgangsbeschränkungen nach wie vor als verfassungswidrig

Sowohl die NEOS als auch die FPÖ sind allerdings nach wie vor davon überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkungen verfassungswidrig sind. Diese dürften nur „ultima ratio“ verhängt werden, gab Dagmar Belakowitsch zu bedenken. Von einem Zusammenbruch des Gesundheitssystems sei man aber weit entfernt. Grundrechte müssten eingehalten werden und seien nicht verhandelbar, bekräftigte sie. Belakowitsch warf den zuständigen PolitikerInnen außerdem vor, „mit Zahlen zu jonglieren“: Ihr zufolge steht mittlerweile fest, dass ein großer Teil der IntensivpatientInnen eigentlich keine IntensivpatientInnen gewesen seien.

In eine ähnliche Stoßrichtung ging die Kritik von Gerald Loacker (NEOS). Die Evidenz sei seit der im März 2020 erfolgten Ankündigung von 100.000 Toten in Österreich abgeschafft, meinte er. So habe man zuletzt etwa in der Ostregion Menschen „wochenlang eingesperrt“ und UnternehmerInnen „das Arbeiten verboten“, ohne dass das eine maßgebliche Änderung der Situation bewirkt hätte. Lockdowns würden nichts nützen, die Menschen umgehen die Sperren, ist er sich sicher. Deshalb brauche es Alternativen.

Seitens der SPÖ hinterfragte Jörg Leichtfried die von Bundeskanzler Kurz vor zwei Wochen angekündigten Öffnungsschritte. Diese Ankündigung ist seiner Meinung nach zu früh erfolgt. Man müsse die Zahlen beobachten und könne sich dann vortasten, meinte er. Für Öffnungen brauche es jedenfalls eine Evidenz. Er habe aber den Eindruck, dass bei Teilen der Bunderegierung „die Show wichtiger ist als der Erfolg“.

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