Ab 19. Mai entfällt für viele Ländern bei der Einreise nach Österreich die Quarantänepflicht. Sie wird durch einen verpflichtenden Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung (3-G-Regel) ersetzt. Für Virusvarianten gibt es weiterhin strenge Regeln.
Als Impfnachweis werden all jene Impfungen anerkannt, die von der EU-Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen wurden oder den entsprechenden Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen haben. Der russische Impfstoff „Sputnik V“ gilt somit nicht, wohl aber das chinesische Vakzin Sinopharm, das von der WHO eine Notzulassung bekam.
Keine Quarantäne für viele Staaten
Zwei Stunden lang widmet sich „ein staatstragendes Diagonal“ auf Ö1 der Polizei als Normenkontroll- und Sanktionsorganisation.
Bereits im Frühjahr 2020, kurz nach Beginn der Corona-Krise, hatte ao. Univ.-Prof. Christian Piska (Universität Wien) gemeinsam mit RA Dr. Neulinger einen Beitrag publiziert, der sich mit den Folgen einer Politik beschäftigte, welche die Mathematik über Freiheitsbeschränkungen entscheiden lässt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat Teile der Strafbestimmung des § 28 AuslBG beim Verfassungsgerichtshof angefochten.
Anlass des Urteils des Europäischen Gerichtshof waren Verkehrskontrollen in Italien. Es ging um die Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über die Verwendung von Kontrollgeräten (Fahrtenschreiber) im Straßenverkehr.
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