Harter Lockdown in Wien und Niederösterreich wird wie geplant bis 2. Mai verlängert

ParlamentDer „harte“ Lockdown in Wien und in Niederösterreich wird wie angekündigt bis 2. Mai verlängert. Das wurde am Donnerstag Abend vom Hauptausschuss des Nationalrats fixiert. Neben ÖVP und Grünen stimmte auch die SPÖ der mittlerweile 10. Novelle zur geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu. Die übrigen Teile der Novelle, inklusive der bundesweiten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und der Sonderbestimmungen für Vorarlberg, bleiben vorerst noch bis 5. Mai aufrecht.

Der neue Gesundheitsminister Mückstein begründete die Verlängerung des Lockdowns damit, dass die Sieben-Tages-Inzidenz weiterhin zu hoch sei. Die Situation habe sich gegenüber der Lage vor einer Woche nicht maßgeblich verändert. Zudem gebe es immer noch zu wenig Geimpfte. Mückstein hofft allerdings, dass die Ausgangsbeschränkungen letztmalig verlängert werden müssen, wie er sagte. Über weitere Öffnungsschritte wird die Regierung die Öffentlichkeit ihm zufolge demnächst informieren: Innerkoalitionär sei man „mehr oder weniger fertig“, darüber hinaus seien aber noch Abstimmungen nötig.

Weiterhin Kritik an der Verordnung übten FPÖ und NEOS. So wiederholten etwa Gerald Loacker und Nikolaus Scherak (beide NEOS) den Standpunkt ihrer Fraktion, wonach die Verordnung schon seit geraumer Zeit verfassungswidrig sei, da die geltenden gesetzlichen Bestimmungen Ausgangsbeschränkungen nur als allerletztes Mittel erlaubten. Zudem könne trotz der zum Teil nach wie vor angespannten Lage niemand von einem drohenden Zusammenbruch der gesundheitlichen Versorgung sprechen, meinte Loacker. Es sei wichtig, Grundrechte auch in einer Pandemie zu achten und gesetzliche Vorgaben ganz genau einzuhalten, ergänzte Scherak.

Seitens der FPÖ kritisierten Christian Hafenecker und Martin Graf die ihrer Meinung nach unzureichende Stellungnahme des Gesundheitsministers im Ausschuss. Für so wesentliche Einschränkungen wie Ausgangssperren brauche es gute Gründe, zudem sei ein intensiver parlamentarischen Diskurs darüber notwendig, sagte Graf. Auch ist für ihn nicht einsichtig, dass Outdoor-Sport nach wie vor nicht uneingeschränkt erlaubt ist, obwohl ihm zufolge mittlerweile klar ist, dass man sich im Freien de facto nicht anstecken könne. Hafenecker hinterfragte, warum in Niederösterreich mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 138,5 die Schulen weiter geschlossen sind, während sie in Vorarlberg mit einer Inzidenz von 184,1 offen seien.

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In Tirol ist die Testpflicht bei der Ausreise bis 05.05.2021 verlängert worden: Verordnung des Landeshauptmanns vom 22. April 2021, mit der die Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung der COVID-19-Virusvariante B.1.1.7/E484K betreffend die Ausreise aus Tirol geändert wird

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