Tausende Verfahren wegen Entschädigungsanträgen nach dem Epidemiegesetz sind noch offen, es geht um Millionenbeträge.
Die erste Corona-Welle im Frühjahr 2020 ist längst Geschichte, die Behörden aber wird sie noch lange beschäftigen. Zigtausende Verfahren wegen Entschädigungsansprüchen nach dem Epidemiegesetz sind noch offen, wobei die Lage in den Bundesländern höchst unterschiedlich ist. Das zeigt eine aktuelle Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.
Die FPÖ wollte wissen, wie es um die Ersatzansprüche nach dem Epidemiegesetz bestellt ist und wie viel Geld bisher ausbezahlt worden ist. Das Epidemiegesetz sieht vor, dass Betriebe geschlossen werden können, wenn bestimmte Krankheiten auftreten. Zugleich muss nach dem Gesetz aber den Arbeitnehmern und Arbeitgebern des geschlossenen Betriebes der entgangene Verdienst ersetzt werden.
In Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten wurden zu Beginn der Pandemie tausende Betriebe von den Bezirkshauptmannschaften nach dem Epidemiegesetz geschlossen. Ende März erfolgten die Schließungen dann nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz und wurden über den Corona-Krisenfonds abgewickelt.
In Salzburg waren von 16. bis 27. März insgesamt 2.961 Beherbergungsbetriebe betroffen. Rund 2.300 haben einen Antrag auf eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz gestellt. Wie die Salzburger Landesamtsdirektion dem Gesundheitsministerium mitteilte, seien alle Anträge „bereits in Bearbeitung“. In 259 Fällen seien positive Bescheide für eine Entschädigung ausgestellt worden. In 81 Fällen sei inzwischen auch eine Auszahlung erfolgt. Der Wert dafür liege bei 3,5 Millionen Euro.
Tiroler Antragsflut
Am größten ist die Antragsflut in Tirol. Wie das Amt der Tiroler Landesregierung gegenüber dem Gesundheitsministerium bekanntgab, waren mit Stand 12. März 2021 bei den Bezirkshauptmannschaften rund 28.000 Verfahren wegen Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz anhängig. Rund 5.900 Akte betrafen Beherbergungs-, rund 2.700 Gastronomie- und rund 1.700 Handels- und Dienstleistungsbetriebe. Zum Teil enthalten die Akte Anträge für mehrere Betriebe desselben Eigentümers. Auch Anträge wegen Entschädigungen von Berufstätigen, die wegen Corona abgesondert und unter Quarantäne gestellt wurden, sind darunter.
Schätzungsweise sei in Tirol „bislang eine vierstellige Anzahl an Anträgen abschließend bearbeitet“ worden, heißt es. Mehr als 800 Anträge wurden positiv beschieden, darunter sind auch Entscheidungen über Absonderungen. Rund die Hälfte dieser 800 bewilligten Anträge ist ausbezahlt worden, genaue Summen nennt Tirol aber nicht. Im Bundesland waren die Beherbergungsbetriebe von 17. bis 25. März nach dem Epidemiegesetz geschlossen (im Bezirk Landeck ab dem 13. März). Inwiefern auch Gastronomiebetriebe von den Entschädigungen umfasst sind, ist umstritten.
In Vorarlberg und Kärnten wurden bisher laut Anfragebeantwortung noch keine Anträge erledigt. In Vorarlberg wurden die Seilbahn- und Beherbergungsbetriebe von 16. bis 27. März nach dem Epidemiegesetz geschlossen. Rund 1.050 Anträge auf Ersatz langten bei den Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften ein. Entscheidungen gibt es nicht, 710 Anträge werden bearbeitet.
In Kärnten erfolgte die Schließung von 552 Betrieben für rund 16 Tage. Um Entschädigungen haben dort 1.458 Betriebe angesucht, wobei dabei Fälle von Absonderungen enthalten sind. 699 Anträge wurden bearbeitet, diese befänden sich „in der finalen Erledigung“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Die meisten Fälle seien allerdings noch in Bearbeitung. Als Grund dafür wird seitens des Bundeslandes Personalmangel angeführt.
Was die Sache erschwerte: Die Länder verweisen darauf, dass man aufgrund einer Verordnung des Gesundheitsministers aus dem Juli 2020 Verbesserungsaufträge zur Konkretisierung der Ansprüche an die Betriebe schicken musste. Denn die Verordnung hatte die Höhe der Vergütung und deren Berechnung neu geregelt. In den vier Bundesländern wurden die Schließungen nach dem Epidemiegesetz durch Verordnungen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz rund um den 26. und 27. März abgelöst. Dieses sieht keinen Rechtsanspruch auf Entschädigungen bei geschlossenen Betrieben mehr vor. Betroffene mussten sich von nun an den Corona-Krisenfonds wenden.
Kritik am „Aushebeln“
„In der Anfangsphase wurde verschiedentlich das Epidemiegesetz angewendet. Sobald das Covid-19-Maßnahmengesetz in Kraft war, sind die Verordnungen aufgrund des Epidemiegesetzes außer Kraft gesetzt worden, um damit Entschädigungszahlungen zu verhindern“, sagt Verwaltungsrechtler Peter Bußjäger. Dieses „Aushebeln“ des Epidemiegesetzes sorgte für Aufregung und Kritik. Der Schritt wurde aber vom Verfassungsgerichtshof im Juli 2020 als verfassungskonform beurteilt.
In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, im Burgenland und der Steiermark gab es keine oder kaum Betriebsschließungen nach dem Epidemiegesetz. Sie haben ihre Verordnungen nämlich gleich von Beginn an auf das Maßnahmengesetz gestützt.