
Aus dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 des LVwG Kärnten geht hervor, dass im Berichtsjahr 2.189 neue Verfahren für 22 Verwaltungsrichter:innen (einschließlich des Präsidenten und der Vizepräsidentin) angefallen sind, wobei davon eine Person in Karenz war. Es konnten 2.328 Verfahren erledigt werden, sodass mit 31.12.2022 ein Rückstand von 879 unerledigten Verfahren bestand. Der Verfahrensanfall war im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig, sodass der Rückstand auch reduziert werden konnte. Der größere Teil der Verfahren (59 %) waren Verwaltungsstrafverfahren. Die durchschnittliche Erledigungsdauer betrug ca. 154 Tage.