Nordirland: Rechtsstaatlichkeit im Schatten der Vergangenheit (2)

Brexit macht Rechtslage noch komplexer, Politik delegiert Entscheidungen an Gerichte

Weiter kompliziert wird die Rechtslage durch den „Brexit“ und dem damit verbunden „Nordirland-Protokoll“. Es sieht vor, dass Nordirland als einziger Teil des United Kingdom Teil der Europäischen Union bleibt. Personen, die in  Nordirland geboren sind, können nach dem Karfreitags-Abkommen entweder die britische Staatsbürgerschaft annehmen, die irische Staatsbürgerschaft oder Doppelstaatsbürger werden. In den letzten beiden Fällen werden sie damit auch zu Unionsbürgern, die sich auf die Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie berufen können. Was die Frage, welches Recht auf konkrete Sachverhalte anzuwenden ist, weiter unübersichtlich machen kann.  

In den Diskussionen wurde auf Bestrebungen hingewiesen, dass das United Kingdom nach dem Brexit auch aus der EMRK „aussteigt“ und ein eigener Grundrechtskatalog („Bill of Rights“) ausgearbeitet wird. Die in dieser Diskussion vorgebrachten Argumenten erinnern an jene, die zu diesem Thema auch in Österreich zu hören sind.

Durch die Vielzahl stockender oder verzögerter Reformen sehen sich die nordirischen Richterinnen und Richter oft der Erwartung der Rechtsschutzsuchenden ausgesetzt, in den Verfahren Probleme zu lösen, die die Politik nicht in der Lage oder willens ist, zu lösen.

Die Teilnehmer:innen der Studienreise waren nicht nur von der juristischen Qualität der Vorträge beeindruckt, sondern auch überwältigt von der Herzlichkeit, Großzügigkeit und Aufmerksamkeit, mit der sie empfangen und betreut wurden. Gesellschaftlicher Höhepunkt der Studienreise war zweifelsohne die Teilnahme am „Black Tie“ Empfang und Abendessen anlässlich des 100. Geburtstages der nordirischen Law Society .

Siehe dazu auch: Vor 25 Jahren – Referenden zum Karfreitagsabkommen

Und: Damit sich die Traumata nicht vererben

Und: Nordirland – Das Ende vom Lied? Der Friedensprozess und der Brexit

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