
Die Zahl der durch das Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl durchgeführten Asyl-Aberkennungsverfahren ist explodiert: Von 161 im Jahr 2015, auf 764 (2016) und 1.476 (2017) auf 5.438 im Vorjahr hinauf (Zahlen 2018 nur von Jänner bis November).
Das ergibt sich der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Innenministerium.
Die Zahl der tatsächlichen Aberkennungen durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist um einiges niedriger. Im Vorjahr (wieder nur bis Ende November) wurden hier 652 Fälle gezählt. In den Jahren davor waren es 325 (2017), 124 (2016) und 82 (2015).
Die Aufhebungsquote der Entscheidungen des Bundesamtes durch das Bundesverwaltungsgericht ist politisch umstritten. Die Opposition spricht von 42 Prozent, das Innenministerium geht dagegen von „nur“ 36 Prozent aus.
Volljährigkeit als Auslöser für Aberkennungsverfahren
Praxiskommentar zum VwGVG und VwGG (aktualisierte 2., überarbeitete Auflage)
Mit Sorge verfolgt das EU-Parlament die 
In den Wiener Bezirksgerichten fehlen Mitarbeiter. Einsparungen, Pensionierungen und attraktive Jobs außerhalb der Justiz tragen dazu bei, dass sich wichtige Entscheidungen in den Bezirksgerichten immer mehr verzögern. Am meisten betroffen ist der Kanzleibereich.
Es ist eine Diskussion, die gerade in den vergangenen Jahren neue Nahrung gewonnen hat. Soll der Staat die Überwachungsmaßnahmen ausdehnen, um für mehr Sicherheit zu sorgen? Oder ist es wichtiger, die Freiheit der Bürger zu erhalten?
In einem Rechtsstaat hat jede Person das Recht auf ein faires Verfahren. Gleichzeitig ist die Frage, was als fair gelten kann, nicht abschließend geklärt.
Mit dem vom Nationalrat im April 2018 beschlossenen