Die Regierung lässt den kritisierten Automatismus bei Umweltverträglichkeitsprüfungen fallen, hält aber an der Beschleunigung von erstinstanzlichen Verfahren auf maximal eineinhalb Jahre fest. Ein „anderer Mechanismus“ soll nun die Verfahren beschleunigen. Wie genau das passieren soll, ist aber weiter unklar.
Dass die Regierung den geplanten Automatismus ändert, ist offenbar eine Konsequenz aus der seit Wochen anhaltenden Kritik. So äußerte sich Brigitte Bierlein, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, sehr skeptisch zum Standortentwicklungsgesetzes. Eine Beschleunigung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sei zwar ein legitimes Ziel, aber das müsse innerhalb des rechtlichen Rahmens geschehen, sagte die Höchstrichterin im August. Die Abwicklung nur in erster Instanz oder nach Ablauf einer Frist „ist zumindest sehr problematisch“.
Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer meinte: „Dieses Gesetz ist derart rechtsfern formuliert, dass man es eigentlich neu schreiben müsste. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man mit diesem Entwurf ein sinnvolles Gesetz zusammenbringt.“ Ähnlich klang die Kritik vom Rechtsexperten Theo Öhlinger: „Sicher verstößt es gegen das Rechtsstaatsprinzip. Das Rechtsstaatsprinzip, das ein faires Verfahren für alle Parteien garantiert, wird hier ganz eindeutig verletzt.“
Neuer Mechanismus, aber keine Details
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