Tausende Richter und Richterinnen, Juristen und Juristinnen und andere Bürger bzw. Bürgerinnen aus rund 20 Staaten Europas, darunter Österreich, haben am Freitag in Warschau gegen Gesetzespläne der polnischen Regierung protestiert, die die Unabhängigkeit der Justiz weiter einschränken könnten.
Der als „Marsch der tausend Roben“ angekündigte Solidaritätsmarsch durch das Stadtzentrum vom Obersten Gerichtshof zum Parlamentsgebäude richtete sich nach Angaben der polnischen Richtervereinigung Iustitia gegen Pläne der rechtskonservativen polnischen Regierung zur „Disziplinierung“ von Richtern.
Gegner kritisieren Regierungsplan
Die vom Parlament noch nicht endgültig beschlossene Gesetzesvorlage soll nach Ansicht der Gegner und Gegnerinnen dazu dienen, polnische Richter bzw. Richterinnen zu bestrafen, die sich kritisch über die Justizreformen der Regierung äußern.
Menschenrechtsexperte Manfred Nowak sieht die türkis-grünen Vorhaben mit der Schubhaft bereits erfüllt.
Mit einem als historisch zu bezeichnenden Urteil hat der „Hohe Rat der Niederlande“ die Regierung verpflichtet, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen bis Ende 2020 um mindestens 25 Prozent zu verringern.
Unter dem Slogan „Heute die Richter und morgen du!“ protestierten in Polen tausende Bürger gegen ein geplantes „Maulkorbgesetz“ für Richter. Die Demonstranten befürchten, die nationalkonservative Regierung wolle kritische Richter mundtot machen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich erstmals dazu geäußert, ob nationale Gerichte befugt oder sogar verpflichtet sind, gegen die Verantwortlichen nationaler Behörden eine Zwangshaft zu verhängen, wenn sich diese beharrlich weigern, gerichtlich auferlegte – und auf Unionsrecht fußende – Verpflichtungen zu erfüllen (Rechtssache C-752/18, Deutsche Umwelthilfe / Freistaat Bayern).
Der Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte fällt heuer extrem kritisch aus. Die Kritik betrifft fehlende Begutachtungsverfahren für neue Gesetze, die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte, fehlerhafte Verwaltungsbehörden und überbordenden Gerichtsgebühren.
Der Verfassungsgerichtshof hat über Antrag von 21 Mitgliedern des Bundesrates (SPÖ) das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geprüft und wesentliche Teile des neuen Gesetzes aufgehoben.
Weihnachtsclubbing am Dach des Justizpalasts