Schweiz: Umstrittenes Urteil zum „rechtfertigenden Notstand“ bei Klimaaktion

Ein Schweizer Gericht hat zwölf junge Klimaaktivisten freigesprochen, die eine Bankfiliale der Großbank Credit Suisse besetzt hatten, um gegen klimaschädliche Geschäfte der Bank zu demonstrieren.

Die Aktivisten wurden des Hausfriedensbruchs angeklagt. Doch das Bezirksgericht in Lausanne sprach sie vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei, mit der Begründung, die jungen Angeklagten hätten aus Gründen eines „rechtfertigenden Notstandes“ gehandelt. Ihr Vorgehen sei angesichts der Klimakatastrophe „notwendig und angemessen “ gewesen; ihre Aktion habe darauf abgezielt, „die Bank zu einer Reaktion zu bewegen, und sei der einzige Weg gewesen, um die notwendige Aufmerksamkeit von den Medien und der Öffentlichkeit zu erhalten“, begründete der Gerichtspräsident sein Urteil.

Das Urteil hat für großes Aufsehen in den Schweizer Medien gesorgt. Die „Neue Züricher Zeitung“ kommentierte in der Tennis-Sprache, „der erste Satz der Klimajugend gegen Credit Suisse endete mit einem diskussionslosen 6:0“. Es sei das erste Mal, dass in der Schweiz eine solche Aktion des zivilen Ungehorsams juristisch gerechtfertigt worden sei. Selbst die New York Times berichtete vom Schweizer Richter, der das Vorgehen der Aktivisten für ein legitimes Mittel hält, um gegen den fortschreitenden Klimawandel zu protestieren. Die Rechtsvertreter der Aktivisten sprachen von einem «wegweisenden», gar «historischen» Urteil.

Zweifel am Urteil hat hingegen die Staatsanwaltschaft. Diese beschloss, den Fall an das Berufungsgericht zu überweisen. In einer Medienmitteilung heißt es, das Urteil gebe eine «überraschende Antwort auf eine rechtliche Grundsatzfrage».

Hier den Beitrag im „Standard“ lesen …

Siehe dazu auch: Warum Experten das Urteil kritisieren …

Teilen mit: