Es mehren sich die Indizien, dass die vom Corona-Virus verursachten Lungenerkrankungen dort besonders viele Opfer fordern, wo Personen bereits hohen Schadstoffkonzentrationen in der Luft ausgesetzt waren. Wie in der Lombardei.
Luftverschmutzung ist das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko
Vor rund eineinhalb Jahren hat der EU-Rechnungshof einen Sonderbericht zur Luftverschmutzung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union veröffentlicht. Nach diesem Bericht kostet die Schadstoffkonzentration in der Luft jährlich etwa 400.000 Menschen vorzeitig das Leben.
Obwohl die Luftverschmutzung damit das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in der Europäischen Union darstellt und die Luftverschmutzung zehn mal mehr Opfer fordert als Verkehrsunfälle, blieben diese Feststellungen von Politik und Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet. Das Corona-Virus könnte das ändern.
Mit dem sog. 2. COVID-19-Gesetz werden unter anderem Sonderregelungen für Behörden und Verwaltungsgerichte, inklusive der Höchstgerichte, beschlossen. Dabei geht es um die vorübergehende Unterbrechung von Verfahren, die Hemmung von Fristen, die Einschränkung des Gerichtsbetriebs, den Einsatz von Videotechnologie bei Einvernahmen und Verhandlungen sowie die Möglichkeiten von Beschlüssen im Umlaufweg sowohl für den Verfassungsgerichtshof als auch für den Verwaltungsgerichtshof.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) haben Justizpaket geschnürt. Alle Fristen werden unterbrochen, Haftprüfungen sind per Videotelefon möglich. Besuchsverbot in Justizanstalten.
Nach Medienberichten dient das Coronavirus in China als Zensur- und Tech-Beschleuniger. Sicherheitsbedürfnis und Totalüberwachung gehend dabei fließend ineinander über. Auch westliche Regierungen beginnen zur Virusbekämpfung auf private Verbindungsdaten und Überwachungs-Tools zuzugreifen. Bei strittiger oder fehlender gesetzlichen Grundlage.
Die von Parlament und Regierung ergriffenen Maßnahmen stellen auch Verwaltungsgerichte und Rechtsschutzsuchende sowie deren Vertreter vor eine Vielzahl praktischer Probleme. Einige davon wird wohl nur der Gesetzgeber lösen können.
Auf Grundlage des gestern beschlossenen COVID-19-Maßnahmengesetzes hat der Gesundheitsminister zur Verhinderung der Verbreitung des Virus zwei Verordnungen in Kraft gesetzt.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat heute dazu aufgerufen, Gerichte nur in dringenden Fällen zu besuchen.