Corona-Lockdown: Hauptausschuss fixiert Verlängerung der „Osterruhe“ in Niederösterreich und im Burgenland bis 10. April

Öffentlich angekündigt  wurde es bereits vergangene Woche, nun ist es fix. Der seit dem Gründonnerstag im Osten geltende „harte“ Lockdown wird auch in Niederösterreich und im Burgenland bis zum 10. April verlängert. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern Vormittag eine von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegte 7. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt.

Damit schließen sich die beiden Bundesländer der Wiener Regelung an. Das heißt, alle Geschäfte bleiben in der gesamten Ostregion – abgesehen vom Lebensmittelhandel und einigen wenigen weiteren Ausnahmen – noch bis inklusive Samstag geschlossen. Zudem gelten weiterhin rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen. Auch die Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt. Klarstellungen werden mit der Novelle in Bezug auf das Betreten von Sportstätten vorgenommen: Demnach ist eine gemeinsame Sportausübung während des harten Lockdowns nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. einzelnen engsten Bezugspersonen oder Familienangehörigen erlaubt, wobei man sich als Einzelperson oder als gemeinsamer Haushalt auch einen Trainer bzw. eine Trainerin nehmen darf.

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Umweltrecht (2): Nationale Justiz und der Aarhus-Acquis (ERA-Seminar)

Die Europäische Rechtsakademie in Trier veranstaltet unter dem Schwerpunkt „Zugang zum Recht“ ein Online-Seminar zu den drei Säulen der Aarhus-Konvention.  

Teilnahmeberechtigt sind Richter und Staatsanwälte. Die Arbeitssprache ist Deutsch, die Teilnahme ist kostenlos.

Der Schwerpunkt des Seminars liegt in Anbetracht der einschlägigen Mitteilung der Europäischen Kommission vom April 2017 auf Fragen des Zugangs zum Recht. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Klagebefugnis, dem Umfang der gerichtlichen Überprüfung, wirksamen Rechtsbehelfen, den Kosten des Zugangs zum Recht und den Verfahrensfristen.  Die Behandlung dieser Themen unter Berücksichtigung des Übereinkommens von Aarhus als Bestandteil des Umweltrechts der EU soll den Workshop-Teilnehmern den Umgang mit künftigen Gerichtsverfahren zu diesem Thema erleichtern.

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Umweltrecht (1): EuGH weist „Klimaklage“ wegen fehlender Betroffenheit zurück

Im Jahr 2018 hatte die Europäische Union in ihrem Klimapaket eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2030 beschlossen. Zehn vom Klimawandel betroffenen Beschwerdeführer aus Europa, Kenia und Fidschi war das nicht genug. Sie klagten gegen die EU-Gesetze und forderten ambitioniertere Ziele. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Beschwerde nun wegen Unzulässigkeit zurück. (EuGH 25.3.2021, C-565/19 P)

Fehlende „individuelle Betroffenheit“

Bereits im Mai 2019 hatte das Europäische Gericht in erster Instanz (EuG) die Nichtigkeitsklage aus formalen Gründen zurückgewiesen. Die Antragstellerinnen seien aufgrund mangelnder „individueller Betroffenheit“ nicht dazu befugt, die EU-Klimagesetze anzufechten. Die Tatsache, dass sich der Klimawandel auf bestimmte Personen anders auswirken könne als auf andere, führe nicht zur Klagebefugnis. Andernfalls würden die im EU-Vertrag aufgestellten Anforderungen „ausgehöhlt“ und „ein Klagerecht für jedermann“ geschaffen werden.

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Mixed Reality im Gerichtssaal

USA: Der Gerichtssaal wird zum Hologramm

hologram-judge-gavel-polygons-triangles-260nw-1891569724Während in Europa noch versucht wird, den Gerichtsbetrieb mittels Verhandlungen über Zoom coronasicher zu gestalten, wird in den USA bereits ein weiterer Schritt in die digitale Zukunft des Gerichtsverfahrens gemacht.

Wohl nicht zufällig in Kalifornien, der Heimat der „Internet Big Five“ (Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft), wird am „1st District Court of Appeal“ in San Francisco die erste Gerichtsverhandlung in einem Gerichtssaal durchgeführt, der nur ein Hologramm ist.

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Corona-Krise: Oster-Lockdown für die Ostregion; Testpflicht für die Ausreise aus Tirol

So wie im vergangenen Jahr gibt es auch dieses Jahr zu Ostern wieder eine Verschärfung bzw. Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen. Gestern hat der Hauptausschuss des Nationalrates den Oster-Lockdown beschlossen. Diesmal mit Sonderregelungen für Ostregion.

In Wien bleiben Geschäfte bis 11. April geschlossen

Demnach wird es in Niederösterreich und im Burgenland bis Dienstag nach Ostern, also bis zum 6. April, wieder einen harten Lockdown geben. In Wien bleiben die Geschäfte – mit wenigen Ausnahmen – sogar bis zum 11. April geschlossen. In diesem Zeitraum darf die Wohnung außerdem nur zu bestimmten Zwecken – etwa Erholung, Lebensmitteleinkäufe und Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigsten Bezugspersonen – verlassen werden. Die Ausnahmebestimmungen sind allerdings etwas weiter gefasst als während der ersten beiden harten Lockdownphasen.

Ausgangsbeschränkungen bis 10. April

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Judikatur VfGH / Epidemiegesetz: Zuständigkeit der Bezirksgerichte bei Quarantäne verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof folgt der Auffassung des Obersten Gerichtshofs und hebt die Zuständigkeitsbestimmung des § 7 Abs. 1a zweiter Satz Epidemiegesetz 1950 wegen der Verletzung des Bestimmtheitsgebots als verfassungswidrig auf.

Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Überprüfung der Zulässigkeit der Freiheitsbeschränkung, welche durch Erlassung eines Absonderungsbescheides erfolgte, entstanden beim Obersten Gerichtshof Bedenken gegen die Verfassungskonformität des § 7 Abs. 1a Epidemiegesetz.

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Bundesfinanzgericht: Präsident/Präsidentin gesucht

Die seit mehr als einem Jahr vakante Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesfinanzgerichts ist seit 20. März in der „Wiener Zeitung“ ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren wurde trotz Verletzung europarechtlicher Standards und deutlicher Kritik aus Europa nicht geändert.

Auswahl und Ernennung der Präsidenten/Präsidentinnen der Verwaltungsgerichte ist alleinige Entscheidung der Regierungen

Bereits vor vier Jahren hatte „GRECO“ im sog. „Situation-Report“ empfohlen, für die Verwaltungsgerichte in Österreich eine strengere Formalisierung des Aufnahmeverfahrens und eine stärkere Einbindung der Personalsenate vorzusehen, auch bei der Auswahl von Präsidenten und Vizepräsidenten. Die Besetzungsvorschläge sollten bindend sein. (Siehe dazu: „GRECO“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge)

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Corona-Krise: Diskussion um „Grünen Pass“ im Parlament

Im Zuge der Änderungen im COVID-19-Maßnahmengesetz sowie im Epidemiegesetz fanden im Nationalrat neben einem heftigen Schlagabtausch über die Rechtmäßigkeit von Einschränkung der Grundrechte bei der Pandemiebekämpfung auch Diskussionen über die Einführung des „Grünen Pass“ statt.

Laut Gesundheitsminister soll es den „Grünen Pass“ als App, aber auch als haptische Variante geben. Dezidiert wies der Gesundheitsminister die Behauptung zurück, nicht Geimpfte würden diskriminiert. Der „Grüne Pass“ werde in einer europäischen Regelung eingebettet sein, von der EU werde es nächste Woche einen ersten Verordnungsentwurf geben. Ziel sei es auch, akkordierte Standards mit der WHO sicherzustellen. Man werde datenschutzrechtlich korrekt vorgehen und daher auch FachexpertInnen heranziehen.

Gleichstellung geimpfter, getesteter und genesener Personen

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COVID-19: An aktuellen Lockdown-Regeln ändert sich vorerst wenig

An den aktuellen Lockdown-Regeln in Österreich ändert sich vorerst wenig. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern Abend die mittlerweile bereits 5. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung genehmigt. Demnach werden die geltenden Ausgangsbeschränkungen für weitere zehn Tage bis inklusive Ostersamstag verlängert. Über die weitere Vorgehensweise nach dem 3. April wird voraussichtlich in der Karwoche beraten. Erneut Kritik an den Maßnahmen kam von FPÖ und NEOS, auch die SPÖ stimmt wieder gegen die Verordnungsnovelle.

Eine kleine Erleichterung bringt die Novelle für Hundeschulen: Sie dürfen ab Donnerstag wieder Gruppenausbildungen durch HundetrainerInnen im Freien anbieten. Auf diesen Öffnungsschritt hatte zuletzt vor allem die SPÖ gedrängt, um Verhaltensstörungen von Hunden und damit einer Gefährdung der Allgemeinheit entgegenzuwirken. Zudem sind kleinere Adaptierungen im Bereich von Alten- und Pflegeheimen sowie von Gesundheitseinrichtungen vorgesehen. So wird etwa das verpflichtende Aufklärungsgespräch mit HeimbewohnerInnen nach einem mehrstündigen Ausgang aus der Verordnung gestrichen. In Bezug auf Sport- und Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Freien wird klargestellt, dass OrganisatorInnen nicht in die Höchstzahl von zwei volljährigen Betreuungspersonen einzurechnen sind.

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Judikatur VfGH / Apothekengesetz: Rezeptfreie Arzneimittel dürfen weiterhin nur von Apotheken verkauft werden

Der Verfassungsgerichtshof hat den Individualantrag der Drogeriemarktkette „dm“ auf Durchführung eines Gesetzes- und Verordnungsprüfung betreffend Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Apothekengesetzes, der Gewerbeordnung etc. abgewiesen bzw. zurückgewiesen.

Die Drogeriekette hatte sich gegen Vorschriften gewandt, denen zufolge auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel nur von Apotheken bezogen sowie im Kleinverkauf oder durch Fernabsatz (online) abgegeben werden dürfen. Ebenso angefochten war das absolute Verbot der Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung. Vorgebracht wurde, dass die angefochtenen Vorschriften gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung verstießen. Den öffentlichen Interessen des Patientenschutzes, der Arzneimittelsicherheit, der Gesundheit sowie des Konsumentenschutzes könnte nämlich auch durch Drogisten entsprochen werden. Ein Apothekenvorbehalt sei daher unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

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