Corona-Lockdown: Hauptausschuss fixiert Verlängerung der „Osterruhe“ in Niederösterreich und im Burgenland bis 10. April

Öffentlich angekündigt  wurde es bereits vergangene Woche, nun ist es fix. Der seit dem Gründonnerstag im Osten geltende „harte“ Lockdown wird auch in Niederösterreich und im Burgenland bis zum 10. April verlängert. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern Vormittag eine von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegte 7. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt.

Damit schließen sich die beiden Bundesländer der Wiener Regelung an. Das heißt, alle Geschäfte bleiben in der gesamten Ostregion – abgesehen vom Lebensmittelhandel und einigen wenigen weiteren Ausnahmen – noch bis inklusive Samstag geschlossen. Zudem gelten weiterhin rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen. Auch die Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt. Klarstellungen werden mit der Novelle in Bezug auf das Betreten von Sportstätten vorgenommen: Demnach ist eine gemeinsame Sportausübung während des harten Lockdowns nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. einzelnen engsten Bezugspersonen oder Familienangehörigen erlaubt, wobei man sich als Einzelperson oder als gemeinsamer Haushalt auch einen Trainer bzw. eine Trainerin nehmen darf.

Bundesweit kommt es darüber hinaus zu einer Lockerung der Besuchsregeln für Alten- und Pflegeheime. Konkret sind ab Inkrafttreten der Verordnung vier Besuche pro Woche erlaubt, wobei aufgrund der Novellierungsanordnung nicht ganz klar ist, ob dabei jeweils zwei oder vier BesucherInnen zugelassen sind. Öffentlich kommuniziert wurden vier Besuche mit jeweils zwei Personen pro Woche. Die großzügigeren Sonderregelungen für Palliativ- und Hospizbegleitung bleiben weiter aufrecht.

Die in ganz Österreich geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr werden vorerst um weitere sechs Tage bis 16. April verlängert.

Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz …

Hier geht’s zur 7. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 06.04.2021 …

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