An den aktuellen Lockdown-Regeln in Österreich ändert sich vorerst wenig. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern Abend die mittlerweile bereits 5. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung genehmigt. Demnach werden die geltenden Ausgangsbeschränkungen für weitere zehn Tage bis inklusive Ostersamstag verlängert. Über die weitere Vorgehensweise nach dem 3. April wird voraussichtlich in der Karwoche beraten. Erneut Kritik an den Maßnahmen kam von FPÖ und NEOS, auch die SPÖ stimmt wieder gegen die Verordnungsnovelle.
Eine kleine Erleichterung bringt die Novelle für Hundeschulen: Sie dürfen ab Donnerstag wieder Gruppenausbildungen durch HundetrainerInnen im Freien anbieten. Auf diesen Öffnungsschritt hatte zuletzt vor allem die SPÖ gedrängt, um Verhaltensstörungen von Hunden und damit einer Gefährdung der Allgemeinheit entgegenzuwirken. Zudem sind kleinere Adaptierungen im Bereich von Alten- und Pflegeheimen sowie von Gesundheitseinrichtungen vorgesehen. So wird etwa das verpflichtende Aufklärungsgespräch mit HeimbewohnerInnen nach einem mehrstündigen Ausgang aus der Verordnung gestrichen. In Bezug auf Sport- und Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Freien wird klargestellt, dass OrganisatorInnen nicht in die Höchstzahl von zwei volljährigen Betreuungspersonen einzurechnen sind.
NEOS und FPÖ kritisieren Schutzmaßnahmenverordnung
Zur COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung merkte Gerald Loacker an, seine Fraktion könne dieser wegen der fortgesetzten Ausgangsbeschränkungen nicht zustimmen. Nachdem diese schon seit Wochen gelten, müsse man sich fragen, welchen Nutzen sie stiften, meinte er. Die Beibehaltung der Ausgangsbeschränkungen in Vorarlberg ist nach Auffassung Loackers überdies rechtswidrig, weil Ausgangssperren derzeit nur als allerletztes Mittel zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19-Infektionen zulässig seien und damit die gesetzliche Grundlage dafür fehle.
Seitens der FPÖ hielt Dagmar Belakowitsch kritisch fest, dass es mittlerweile schon schwieriger sei, sich innerhalb Österreichs ohne Kontrollen und Tests zu bewegen als bei einem Flug nach Barcelona. Sie hinterfragte zudem den für heute angesetzten „Ost-Gipfel“ und drängte darauf, Schultests auch für Freizeit- und Sportaktivitäten von Kindern im Zuge der Nachmittagsbetreuung anzuerkennen. Laut Belakowitsch gibt es überdies immer mehr Schulen, die zur Gänze schließen, obwohl nach der Durchführung von PCR-Tests kein positives Testergebnis der „Nasenbohrertests“ übrig bleibe. Begrüßt wurde von ihr der Entfall der Belehrungsgespräche in Alten- und Pflegeheimen.
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen bleiben weiter ein Kraft
Mit der vorliegenden Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bleiben die geltenden Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote weitgehend in Kraft. Das heißt, dass die Wohnung zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr weiterhin nur aus bestimmten Gründen wie Arbeit, Erholung und Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen verlassen werden darf. Tagsüber sind auch Treffen von zwei unterschiedlichen Haushalten mit bis zu vier Erwachsenen erlaubt. Diese Bestimmungen gelten auch für Vorarlberg, wo Lokale seit Kurzem unter bestimmten Auflagen wieder öffnen dürfen und Veranstaltungen mit bis zu 100 BesucherInnen gestattet sind.
Auch in Bezug auf die in vielen Bereichen bestehende FFP2-Maskenpflicht und am grundsätzlich einzuhaltenden Zwei-Meter-Abstand zu haushaltsfremden Personen im öffentlichen Raum ändert sich mit der Verordnung nichts. Die Regelungen gelten vorläufig bis 11. April weiter. Das Gleiche gilt für die Testpflicht für bestimmte Berufsgruppen sowie für Friseurbesuche und die Inanspruchnahme anderer körpernaher Dienstleistungen. Seit vergangener Woche wieder möglich sind organisierte Sport- und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche in Kleingruppen.
Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz …
Hier geht’s zur 5. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 23.03.2021 …