Auch das nächtliche Ausgangsverbot und das Gastro-Betretungsverbot während des Lockdowns im vergangenen Winter waren rechtens
Die Agentur, über die in Österreich Corona-Hilfen ausbezahlt werden, ist verfassungskonform. Die Covid-19-Finanzierungsagentur (Cofag) verstoße weder gegen das Legalitätsprinzip noch gegen Grundsätze der Staatsorganisation, gab der Verfassungsgerichtshof am Dienstag bekannt. Der Drittelantrag von SPÖ, FPÖ und Neos, die Agentur als verfassungswidrig anzusehen, wurde damit abgewiesen.
Die 85 Abgeordneten der Oppositionsparteien hatten kritisiert, dass das Gesetz zur Gründung der Cofag keine inhaltlichen Vorgaben für die Gestaltung der Corona-Hilfen umfasse, sondern dem Finanzminister im Einvernehmen mit dem Vizekanzler freie Hand lasse. Der VfGH entschied nun, „dass das Gesetz ausreichende Bestimmungsgrößen (Determinanten) für den Inhalt der zu erlassenden Verordnungen enthält“. Außerdem sei klar, dass der Finanzminister die Förderungen nach Maßgabe des Gleichbehandlungsgebots und nach sachlichen Kriterien zu gewähren habe.
Genug Rechtsschutz für Betroffene
Der Lockdown für Personen ohne gültigen 2G-Nachweis wird grundsätzlich um weitere 10 Tage verlängert. Für alle, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, gelten somit für Einkaufen, Beruf und Freizeit die Einschränkungen der Ausgangsregelungen, die seit der Verhängung des Lockdowns gegolten haben, damit vorerst bis einschließlich 31. Dezember 2021 weiter. Es werden aber für die Weihnachtsfeiertage sowie zu Silvester die Regeln etwas gelockert. Die entsprechende 2. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hat der
In einem Gastbeitrag auf LTO.de beschäftigt sich der Präsident des OLG Frankfurt mit der Praxis der Corona-Maßnahmen an deutschen Gerichten. Er erteilt der Forderung nach zu strengen Hürden eine Absage, da der ordentliche Gerichtsbetrieb dann nicht mehr aufrecht zu erhalten sei.
Der zur Begutachtung ausgesendete Entwurf für ein Impfpflichtgesetz enthält auch eine „wirkungsorientierte Folgenabschätzung“. Darin geht die Bundesregierung davon aus, dass alleine im Jahr 2022 wegen Verletzung der Impfpflicht rund 1,8 Millionen Strafverfügungen erlassen werden und 1,4 Millionen Straferkenntnisse. Für die Verwaltungsgerichte wird für das Jahr 2022 ein Anfall von rund 100.000 Beschwerdeverfahren geschätzt.
Österreichische Gerichte zwangen eine Zeitung rechtswidrig, die Identität von Nutzern ihres Online-Forums nach beißender Kritik an einer politischen Partei preiszugeben.
Die Entscheidungen eines Personalsenats eines Verwaltungsgerichts (hier: BFG) können mit Revision beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden, auch wenn dies im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz nicht ausdrücklich normiert ist (VwGH 28.10.2021, Ro 2021/09/0007, Ro 2021/09/0030).