Das LVwG Steiermark hat im Jahr 2022 einen erheblichen Aktenanfall zu verbuchen

Laut dem Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2022 sind beim Landesverwaltungsgericht Steiermark insgesamt 8.127 Rechtssachen für die dort tätigen 39 Richter:innen neu angefallen (entspricht 36,72 Vollzeitäquivalente). Dieser Aktenanfall führte effektiv zu 9.514 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Im Vergleich mit der Jahresbilanz 2021 (3.841 Fälle, 5.076 Verfahren) sind beim Landesverwaltungsgericht somit um 4.286 Fälle (+111,59 %) und 3.010 Verfahren (+59,30 %) mehr angefallen. Anders als in Tirol und Vorarlberg sind vom Akteneingang nur 20,49 % Verwaltungsübertretungen (1.665) betroffen und ist im Vergleich zum Vorjahr (1.796 Fälle) die Zahl sogar weiter um 7,29 % gesunken.

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Datenschutzrechtliche Aufsicht der Datenschutzbehörde über Staatsanwaltschaften verfassungswidrig?

Der VwGH hat diesbezüglich Bedenken und einen Gesetzesprüfungsantrag beim VfGH eingebracht. Begründend wird ausgeführt, dass die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde (als Teil der Verwaltung) für die Aufsicht der Staatsanwaltschaften (als Teil der Justiz) – ohne verfassungsrechtliche Grundlage – den Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung nach Art. 94 Abs. 1 B-VG widerspreche.

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EuGH / Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen das Unionsrecht

Der Wert der Rechtsstaatlichkeit gibt der Union als Rechtsgemeinschaft schlechthin ihr Gepräge und schlägt sich in Grundsätzen nieder, die rechtlich bindende Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten enthalten.

Nachdem Polen am 20. Dezember 2019 ein Gesetz erlassen hatte, mit dem die nationalen Vorschriften über die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Obersten Gerichts geändert wurden (im Folgenden: Änderungsgesetz), erhob die Europäische Kommission beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage mit dem Antrag, festzustellen, dass mit der durch dieses Gesetz eingeführten Regelung mehrere Bestimmungen des Unionrechts missachtet werden.

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Unbehagen im Rechtsstaat

In einem Gastbeitrag in der Presse mahnt Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, die jahrelang verschobenen Reformen in Österreich ein.

„Unbehagen macht sich breit, nicht nur in der Politik, sondern auch in den Feldern Recht, Justiz und Wissenschaft. Den Hintergrund bilden Jahre, mitunter Jahrzehnte aufgeschobener Reformen; eine Unterlassung, die nun ihre abträglichen Wirkungen für das ganze Land überdeutlich vor Augen führt.“

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Die Süddeutsche Zeitung betitelt Österreich als „Land des Postenschachers“ – Zeit Online bringt zur Postenschacherei drei Beispiele

Die Süddeutsche Zeitung führt aktuelle Beispiele an, die zeigen sollen, dass Spitzenpositionen in Österreich sehr oft nach Parteiinteressen besetzt werden. Allen voran wird dabei – als „Postenschacher auf höchstem Niveau“ – die Pattstellung bei der Besetzung der Führungspositionen des Bundesverwaltungsgerichtes und der Bundeswettbewerbsbehörde genannt. Obwohl es für die Besetzung der Führungsposition beim Bundesverwaltungsgericht eine eindeutige Empfehlung an die Bundesregierung, getroffen von einer unabhängigen Kommission unter dem Vorsitz von Höchstrichtern gebe, ist das Amt des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nachbesetzt. Die ÖVP lege sich gegen die Erstgereihte quer, weil sich die Grünen gegen den Erstgereihten für die Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde querlegen.

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Europäische Verwaltungsrichter:innen-Vereinigung – AEAJ (2): Mit dem Abschied von Edith Zeller geht eine Ära zu Ende

© Rasa Ragulskytė-Markovienė: Edith Zeller

Kaum jemand hat die Entwicklung der Europäischen Verwaltungsrichter-Vereinigung persönlich so geprägt wie Edith Zeller. Ab dem Jahr 2006 als Generalsekretärin unter dem leider zu früh verstorbenen Präsidenten Heinrich Zens, die letzten neun Jahre als Präsidentin. Die Welt ist in dieser Zeit eine andere geworden, wie Edith Zeller in ihrer beeindruckenden Abschiedsrede feststellte, die Anforderungen und Herausforderungen an die Tätigkeit der Richter:innenvereinigungen haben sich geändert. Die Vereinigung sah und sieht sich Herausforderungen gegenüber, die es in dieser Form zuvor noch nicht gegeben hatte. 

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