Neue Ermittlungs- und Beschwerdestelle im Innenministerium beschlossen

Mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestattet, soll sie als eigene Organisationseinheit im zum Innenministerium gehörigen Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt werden.

Laut Regierungsvorlage werde sie damit bewusst „außerhalb der klassischen Hierarchie der Sicherheitsexekutive“ eingerichtet. SPÖ und NEOS sahen die Unabhängigkeit jedoch nicht ausreichend sichergestellt und setzten sich für eine Ansiedelung der Ermittlungsstelle gänzlich außerhalb des Innenressorts ein. Die Freiheitlichen bestritten grundsätzlich deren Sinnhaftigkeit und sprachen von einer „Diffamierungsstelle“.

Neben einer interdisziplinären und multiprofessionellen Besetzung der Ermittlungsstelle ist auch eine spezialisierte Ausbildung der Bediensteten vorgesehen. Zur Sicherstellung der gesetzmäßigen Aufgabenerfüllung soll außerdem ein unabhängiger und weisungsfreier Beirat beim BMI eingerichtet werden. Weisungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Ermittlungsstelle haben laut Regierungsvorlage nicht nur schriftlich und begründet zu erfolgen, sondern sind zudem dem einzurichtenden Beirat zu übermitteln. Zudem soll die Ermittlungsstelle künftig auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei der Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter
Berücksichtigung eines Abänderungsantrages zur Erweiterung der Übermittlungs- und Verarbeitungsermächtigung von personenbezogenen Daten auf die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen. Ein von der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend Einrichtung einer unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe gegen Polizist:innen außerhalb des Innenministeriums fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, F, N, dagegen: V, G)

Hier geht’s zum Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert wird, BGBl I Nr 107/2023 vom 21.07.2023

Hier geht’s zum Parlamentskorrespondenz

Siehe auch bereits den Beitrag: Schaffung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe

Siehe auch bereits: Stellungnahme zur Ermittlungs- und Beschwerdestelle bei Misshandlungsvorwürfen

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