Verfahrensrechtsnovelle zur Videoeinvernahme wurde im BGBl kundgemacht

Die mit dem verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz geschaffene Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen (und anderen Amtshandlungen) unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung hat sich in der Praxis bewährt und wurde durch die nun kundegemachte Novelle zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen in das Dauerrecht übernommen.

Weiters kommt es durch diese Novelle zu einer Gleichstellung von mit der Post und im elektronischen Verkehr eingebrachten Anbringen hinsichtlich des Fristenlaufs.

Hier geht’s zum BGBl. I 88/2023

siehe auch: Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen zum Entwurf einer Verfahrensrechtsnovelle

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