
Die „Deutsche Umwelthilfe“ (DHU) hatte im Jahr 2015 unter Berufung auf das deutsche Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht in die Korrespondenz zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und dem Volkswagen-Konzern beantragt. Es ging um die Offenlegung von Manipulationen am Abgas-System von 800.000 Dieselfahrzeugen.
Diesem Antrag wurde zwar Folge gegeben und der DHU das Recht auf Akteneinsicht zugesprochen. Allerdings war Volkswagen nicht mit einer Offenlegung einverstanden und so erhielt die DUH die 581-seitige VW-Akte zur Einsicht – in komplett geschwärzter Form.
Schwärzungen waren unzulässig
Jetzt gab auch das Verwaltungsgericht Berlin der DUH recht: Der Bundesverkehrsminister muss der DUH das von der Volkswagen AG im November 2015 übermittelte Dokument zu den seinerzeit eingestandenen falschen CO2-Werten bei den manipulierten Fahrzeugen aushändigen.

Mit der aktuellen Novelle zum Bundesministerien-Gesetz wird der bisher beim Bundeskanzleramt angesiedelte Verfassungsdienst eine Sektion des Bundesminiteriums für Justiz. Damit fällt neben den Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit – mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes – in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums, das nun in das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) umbenannt wurde.
#MeToo ist zum Inbegriff für sexuelle Belästigungen und Übergriffe geworden, denen vor allem Frauen zum Opfer fallen.
Der Verfassungsgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung, wonach Geldstrafen ab einer gewissen Höhe nur von regulären Strafgerichten und nicht von Behörden verhängt werden dürfen, geändert. Der Gerichtshof hat damit einen Antrag des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) abgewiesen, die entsprechende Bestimmung im Bankwesengesetz (BWG) für verfassungswidrig zu erklären.
Strafen bedeutet, einem Menschen absichtlich Übel zuzufügen. Wer sich dessen bewusst wird, ist möglicherweise erschrocken. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Gibt es überhaupt Alternativen zur Strafe, wenn Menschen Schreckliches getan haben, andere verletzen und gefährden?