Recht auf Asyl auch für „Klimaflüchtlinge“?

Zum ersten Mal hat Neuseeland im Jahr 2014 ein Ehepaar und seine zwei Kinder aus dem Pazifik-Inselstaat Tuvalu (zwischen Hawaii und Australien gelegen) als Klimaflüchtlinge anerkannt und ihnen Asyl gewährt.

Vor wenigen Tagen hat nach einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ das Bundesverwaltungsgericht in Wien einem somalischen Flüchtling, dessen Ansuchen um Asyl abgelehnt worden war, aus Klimagründen subsidiären Schutz für ein Jahr gewährt. In dem Urteilsspruch wird laut Kurier explizit darauf hingewiesen, dass sich aufgrund von Dürre „in Somalia eine humanitäre Katastrophe entwickelt hat“ … “ Das Risiko einer Hungersnot bestehe weiterhin. 6,2 Millionen Menschen seien akut von Nahrungsmittelknappheit betroffen, drei Millionen bräuchten lebenserhaltende Unterstützung.

Europarat: Eigene Schutzbestimmungen erforderlich

Der rechtliche Status von „Umwelt“- und „Klimaflüchtlingen“  und insbesondere die Frage, ob diese Asyl erhalten können, ist derzeit Gegenstand der Diskussionen in einer Vielzahl internationaler Gremien. So hat der Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene der Parlamentarischen Versammlung (PV) des Europarates bereits am 15. Dezember 2015 einen Entschließungsentwurf zu diesem  Thema angenommen, im Jahr 2016 wurde dazu ein Bericht veröffentlich wurde. Darin wird vorgeschlagen, den umwelt- und klimabedingten „Zwangsmigranten“ einen eigenen internationalen Schutzstatus zuzuerkennen und diesen in den einschlägigen flüchtlings- und migrationsrechtlichen Bestimmungen zu verankern.

Siehe dazu:

Beitrag von Prof. Waldemar Hummer in der EU-Infothek

Und:

Suche nach Ausweg für Klimaflüchtlinge

 

 

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