Beschleunigung von Umweltverfahren: Österreich ist säumig

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Seit dem Jahr 1985 gibt es in der Europäischen Union eine Richtlinie über die Umweltverträglichkeitprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG, UVP-RL), die erste Umsetzung dieser Richtlinie erfolgte in Österreich durch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 1993.

Die Änderungs-Richtlinie der EU vom 16.4.2014 (2014/52/EU) schafft im UVP-Verfahren neue Prüfbereiche wie Flächenverbrauch, Klimawandel und Ktastrophenrisiken (siehe dazu auch: VfGH interpretiert Klimaschutz entschlossen weg).

Sie normiert eine Koordinierung bzw. gemeinsame Abwicklung von UVP und anderen Umweltprüfungen und die leicht zugängliche, elektronische Bereitstellung der Unterlagen für die Öffentlichkeit. Ziel der Richtlinie ist die Beschleunigung von Umweltverfahren.

Diese Richtlinie wäre von Österreich bis 16.5.2017 umzusetzen gewesen.


Im Nationalrat wurde zwar noch im März dieses Jahres vom Verfassung- Ausschuss ein Gesetzespaket zur Umsetzung diskutiert, eine parlamentarische Beschlussfassung ist aber nicht erfolgt.

Aus diesem Grund hat Österreich ein Mahnschreiben der EU-Kommission erhalten, die Frist zur Stellungnahme endete diese Woche.

Hier den Beitrag im Kurier lesen …

 

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