So wie in Österreich gab es auch in Deutschland viele Beschwerden an der Löschpraxis der Sozialen Medien im Netz.
Einem Bericht von jugendschutz.net zufolge löschte zum Beispiel Facebook in den Testzeiträumen von Juli 2016 bis Februar 2017 nur 39 Prozent der gemeldeten strafbaren Inhalte, Twitter sogar nur ein Prozent. Das soll sich mit einem neuen Gesetz, das seit 1. Oktober in Kraft ist, ändern.
Das sogenannte Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter, bestimmte strafbare Inhalte innerhalb von sieben Tagen zu löschen oder zu sperren, sobald ein Nutzer das Netzwerk mit einer Beschwerde auf den Inhalt hingewiesen hat. Bei „offensichtlich“ strafbaren Inhalten hat der Plattformbetreiber sogar nur 24 Stunden Zeit, um den Inhalt zu entfernen.
Zu den rechtswidrigen Inhalten zählt das Gesetz unter anderem Beleidigung, Verleumdung oder das strafrechtlich relevante Verbreiten von Falschnachrichten. Das Gesetz sieht Strafen von bis zu 50 Millionen Euro vor.
Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien ?
Kritik kommt insbesondere von Seiten der Journalisten. Durch die vorgesehenen kurzen Fristen und die hohen Bußgeldzahlungen bestehe die Gefahr, dass auch journalistische Artikel entfernt würden, obwohl nicht abschließend geklärt sei, „ob sie rechtswidrig sind oder nicht“. Es bestehe somit die Gefahr, dass nicht der Staat, sondern Sozialen Medien wie Facebook darüber entscheiden, ob eine Online-Kommunikation rechtlich zulässig ist oder nicht.
Breites Bündnis gegen das Facebookgesetz
Siehe dazu auch:
Facebook darf Pseudonyme verbieten (Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg)
„Lügen im Netz. Wie Fake News, Populisten und unkontrollierte Technik uns manipulieren“, Ingrid Brodnig, Brandstätter Verlag,