Wien: „Keine Mafia gegen Richter“

Bei Grundrechtsverletzung will Häupl Überprüfung – „nicht nötig“, meinen Experten

Von Christian Rösner (Wiener Zeitung)

Wien. „Wenn hier ein Grundprinzip verletzt wird, dann muss man sich das noch einmal anschauen“, erklärte Bürgermeister Michael Häupl am Dienstag der „Wiener Zeitung“ zur Oppositionskritik an der Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes in Wien. Aber zuerst müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Wie bereits berichtet, wollen ÖVP und FPÖ diese Woche beim Verfassungsgericht die Wiener Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes bekämpfen. Der Hintergrund: Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen, um mehr Transparenz, Unabhängigkeit und vor allem Rechtssicherheit zu gewährleisten. Kern der Reform ist, dass die Verwaltung künftig durchgehend von Gerichten kontrolliert wird und Berufungsverfahren somit nicht mehr innerhalb der Behörden stattfinden.

In Wien würde aber laut Opposition am Ende die Stadt wieder nur sich selbst kontrollieren – schließlich könnten laut der „Wiener Variante“ SPÖ und Magistrat Einfluss auf die zweite Instanz haben. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten, meinen ÖVP und FPÖ.

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VwGH: Keine Genehmigungspflicht für Dienstreisen von UVS-Mitgliedern

In seiner Entscheidung vom 13. März 2013, Zl. 2012/12/0097 hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Problematik der Dienstreise eines Mitgliedes eines unabhängigen Verwaltungssenates auseinandergesetzt.

Der Gerichtshof gelangt in dieser Entscheidung zu dem Schluss, dass im Zusammenhang mit der Anordnung und Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung durch ein Mitglied eines UVS von Verfassungswegen keine Zuständigkeit des Leiters des Unabhängigen Verwaltungssenates zur Einflussnahme auf die Festlegung von Ort und Zeit der Verhandlung besteht. Die Erteilung eines „Dienstreiseauftrages“ kommt in diesem Zusammenhang daher nicht in Betracht.

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Verwaltungsgericht NÖ: Verein der Verwaltungsrichter ortet zahlreiche Verfassungswidrigkeiten

Unter dem Blickwinkel der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthof in Justizverwaltungsangelegenheiten erweisen sich nach Auffassung des Vereins der Verwaltungsrichter eine Reihe von Bestimmungen im Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines Verwaltungsgerichtes in Niederösterreich als verfassungswidrig.

Dies betrifft insbesondere die im Entwurf vorgesehene Schaffung eines gerichtsinternen Instanzenzuges sowie die Besorgung dienstrechtlicher Angelegenheiten der Richter durch die Landesregierung.

Die im Entwurf vorgesehene Genehmigung von Dienstreisen durch den Präsidenten oder die Präsidentin des Landesverwaltungsgerichtes stehe im Widerspruch zu den tragenden Erwägungen im jüngst ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. März 2013, Zl. 2012/12/0097. So könne durch die allfällige Untersagung einer Dienstreise der Eindruck einer Einflussnahme der (monokratischen) Justizverwaltung auf die Entscheidungsfindung des Richters und damit auf die Ausübung des richterlichen Amtes hervorgerufen werden.

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EU-Kommission stellt Analyse der Justizsysteme der Mitgliedstaaten auf breitere Grundlage

LOGO CE_Vertical_EN_quadriEinbezogen wurde auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit, da sie bei der Verbesserung des Unternehmensumfelds eine wichtige Rolle spielt, sei es im Rahmen der Erteilung von Lizenzen, der Beilegung von Konflikten mit der Verwaltung in Steuerfragen oder bei Konflikten mit nationalen Regulierungsbehörden.

Erhebliche Unterschiede herrschen u.a. darin, inwieweit eine Justiz als unabhängig wahrgenommen wird.

Der als Bericht veröffentlichte Justizbarometer enthält objektive, verlässliche und vergleichbare Zahlen zur Funktionsweise des Justizsystems in den 27 Mitgliedstaaten der EU. Die Verbesserung der Qualität, der Unabhängigkeit und der Wirksamkeit der Justizsysteme ist bereits Teil des Europäischen Semesters, mit dem die Grundlagen für eine Rückkehr zu mehr Wachstum und Beschäftigung geschaffen werden sollen.

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Kampf um Verwaltungsgericht

„Wiener Umsetzung“ des Gesetzes ist laut ÖVP und FPÖ verfassungswidrig.

Seltene Einigkeit bei der Wiener Opposition: Sie will das Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen, wie die Landtagsabgeordneten Wolfgang Ulm (ÖVP) und Dietbert Kowarik (FPÖ) am Freitag bekanntgaben.

Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen – die „Wiener Zeitung“ hat berichtet. Doch ÖVP und FPÖ sehen in der „Wiener Umsetzung“ die Unabhängigkeit und so auch die Verfassungskonformität gefährdet.

Denn nach derzeitigem Gesetz könnten die SPÖ, der Magistrat und „bestimmte Beamte“ Einfluss auf die zweite Instanz haben – „womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Bescheide aus der ersten Instanz halten“, meinen Ulm und Kowarik. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten.

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Wiener Verwaltungsgericht wird Fall fürs Höchstgericht

FP und VP sehen Unabhängigkeit durch Möglichkeit zu politischer Einflussnahme gefährdet

von Bettina Fernsebner-Kokert, DER STANDARD

StandardWien – Die schwarz-blaue Opposition im Wiener Rathaus macht gemeinsame Sache und zieht wie angekündigt vor den Verfassungsgerichtshof. Das Landesgesetz zur Schaffung des Wiener Verwaltungsgerichts ermöglicht aus Sicht von VP und FP nämlich weiterhin politische Einflussnahme und widerspreche damit den Standards für „eine unabhängige Gerichtsbarkeit“.

„Das Verwaltungsgericht würde zu einer Präsidenten- und Rechtspflegerbehörde“, monierte Dietbert Kowarik (FP) am Freitag in einem gemeinsamen Pressegespräch mit Wolfgang Ulm von der Volkspartei. So erhalte der künftige Präsident des Landesverwaltungsgerichts, „der ohne klar definiertes Auswahlverfahren von der Landesregierung bestellt wird“, derart „überschießende Kompetenzen“, dass alleine dadurch der politische Einfluss sichtbar“ werde, sagte Kowarik.

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Wien macht mit dem Sparen Ernst: UVS-Mitglieder sollen zu RechtspflegerInnen ernannt werden

Wien will im Sinne einer sparsamen Verwaltung ganz neue Wege gehen Der Magistrat der Stadt Wien  hat Planstellen für neue VerwaltungsrichterInnen ausgeschrieben (wir haben berichtet). Die bisherigen Mitglieder des UVS-Wien sollen aber nicht zu Verwaltungsrichtern ernannt werden, sondern lediglich zu Rechtpflegerinnen und Rechtspflegern. Das hat die Magistratsdirektion heute im Wege der Rathauskorrespondenz bekanntgegeben.   Vorreiter …

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Im Gespräch: Verwaltungsgerichtsbarkeit NEU

In Zukunft werden in zweiter Instanz hochspezialisierte Richterinnen und Richter über Beschwerden gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden entscheiden.

Rechtsschutzsuchende, die erstinstanzliche Bescheide bekämpfen wollen, können sich dann an ein unabhängiges Gericht wenden. Damit werden alle Behörden in Zukunft durch Gerichte kontrolliert und die gesamte  Verwaltungsgerichtsbarkeit wird transparenter und überschaubarer als dies jetzt der Fall ist.

Veranstaltungsreihe: Im Gespräch
Vereinigung Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen
Dienstag, 9. April 2013, 19.30 Uhr

Gäste sind  herzlichst willkommen!

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Personalvertretung am UVS Niederösterreich: Entwurf für ein NÖ-Landesverwaltungsgerichtsgesetz in wesentlichen Teilen verfassungswidrig.

Als letztes der Bundesländer hat das Land Niederösterreich „seinen“ Entwurf für ein Landesverwaltungsgerichtsgesetz vorgelegt.

Wie bereits gegen die Entwürfe anderer Länder werden auch gegen diesen Entwurf schwerwiegenden Bedenken erhoben. Die Personalvertretung des UVS-Niederösterreich sieht sich in ihrer Stellungnahme veranlasst darauf hinzuweisen, dass Art 87 Abs. 1 B-VG eine Schranke für jene landesgesetzlichen Regelungen bildet, welche vom bundesverfassungsgesetzlich vorgegebenen Richterbild abweichen.

Unter diesem Blickwinkel bewirke die vorgeschlagene Bestimmung des § 22 Abs. 6 NÖ LVGG einen extremen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit, da in verfassungswidriger Weise über dienstrechtliche Angelegenheiten und Rechtsmittel die Landesregierung (als vom Gericht kontrollierte Behörde) entscheide.

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