In Zukunft werden in zweiter Instanz hochspezialisierte Richterinnen und Richter über Beschwerden gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden entscheiden.
Rechtsschutzsuchende, die erstinstanzliche Bescheide bekämpfen wollen, können sich dann an ein unabhängiges Gericht wenden. Damit werden alle Behörden in Zukunft durch Gerichte kontrolliert und die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit wird transparenter und überschaubarer als dies jetzt der Fall ist.
Veranstaltungsreihe: Im Gespräch Vereinigung Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Dienstag, 9. April 2013, 19.30 UhrGäste sind herzlichst willkommen!
Impulsreferate
Aus Sicht der Gesetzgebung: SC Dr. Gerhard Hesse Leiter des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienstes Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes: Präsident Mag. Harald Perl Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, Präsident des Asylgerichtshofs Aus Sicht des Landesverwaltungsgerichtes Wien: Mag. Karl Pauer Bereichsdirektor für Recht in der Magistratsdirektion Wien Moderation: Dr. Barbara Auracher-Jäger Dienstag, 9. April 2013, 19.30 Uhr BSA – Generalsekretariat 1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16, 3. Stock mehr auf bsa.at …