Der Verfassungsausschuss dürfte die Gesetzesbeschwerde bereits am Dienstag beschließen.
Peter Fichtenbauer (FPÖ), der bis zu seinem Amtsantritt als Volksanwalt im Juli ebenfalls als Vizeobmann im Ausschuss fungiert, erklärt den Verhandlungsstand: Jene Partei eines Verfahrens, die sich durch ein verfassungswidriges Gesetz verletzt sieht, muss das zugleich mit der Berufung an die zweite Instanz geltend machen. Über diesen Parteienantrag soll die Vorlage an den VfGH zwingend sein.

„Die Einrichtung der Verwaltungsgerichte wird für die Bürger nur dann eine glaubwürdige Verbesserung des Rechtsschutzes bringen, wenn an der Unabhängigkeit der neuen Gerichte keine Zweifel bestehen“, so Hanschitz. Nach wie vor sei aber in einigen Ländern die dienstrechtliche Stellung der Landesverwaltungsrichter nicht ausreichend abgesichert und gebe es angreifbare Konstruktionen beim Disziplinarrecht und im Bereich der Justizverwaltung der Gerichte.
Ganz im Zeichen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte und des neuen Verfahrensrechts stand das diesjährige „MAIFORUM“ der UVS-Vereinigung am 26. April 2013 in Graz.