Praktikum am Verwaltungsgericht Wien

vgw WienDas Verwaltungsgericht Wien sucht juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen eines Verwaltungspraktikums für 12 Monate am Verwaltungsgericht Wien tätig sein können.

Durch diese Tätigkeit sollen größtmögliche praktische Erfahrungen im Bereich des öffentlichen Rechts gesammelt und zusätzliche Qualifikationen erworben werden. Es werden Einblicke in die richterlichen Tätigkeiten sowie Mitarbeit bei richterlichen Erledigungen angeboten.

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Verwaltungsgericht Wien: Anfechtung der Rechtspflegerzuständigkeit in Verwaltungsstrafverfahren

VwG Wien
VwG Wien

Das Land Wien hat als einziges Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, für die Führung von Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Rechtspfleger einzusetzen.

Gemäß § 26 Z. 6 des Wiener Organisationsgesetzes (VGWG) obliegt den Landesrechtspflegerinnen und -rechtspflegern u.a. die eigenständige Führung und Erledigung von Beschwerden in Verwaltungsstrafverfahren, in denen die Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis höchstens 1.500 Euro bedroht ist.

Diese Bestimmung wurde nun vom Verwaltungsgericht Wien beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Nach Auffassung des Gerichtes eignen sich die übertragenen Verfahren nicht für Rechtspfleger, darüber hinaus sei auch deren Ausbildung ungenügend.

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Wien: „Keine Mafia gegen Richter“

Bei Grundrechtsverletzung will Häupl Überprüfung – „nicht nötig“, meinen Experten

Von Christian Rösner (Wiener Zeitung)

Wien. „Wenn hier ein Grundprinzip verletzt wird, dann muss man sich das noch einmal anschauen“, erklärte Bürgermeister Michael Häupl am Dienstag der „Wiener Zeitung“ zur Oppositionskritik an der Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes in Wien. Aber zuerst müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Wie bereits berichtet, wollen ÖVP und FPÖ diese Woche beim Verfassungsgericht die Wiener Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes bekämpfen. Der Hintergrund: Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen, um mehr Transparenz, Unabhängigkeit und vor allem Rechtssicherheit zu gewährleisten. Kern der Reform ist, dass die Verwaltung künftig durchgehend von Gerichten kontrolliert wird und Berufungsverfahren somit nicht mehr innerhalb der Behörden stattfinden.

In Wien würde aber laut Opposition am Ende die Stadt wieder nur sich selbst kontrollieren – schließlich könnten laut der „Wiener Variante“ SPÖ und Magistrat Einfluss auf die zweite Instanz haben. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten, meinen ÖVP und FPÖ.

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