Bei Grundrechtsverletzung will Häupl Überprüfung – „nicht nötig“, meinen Experten
Von Christian Rösner (Wiener Zeitung)
Wien. „Wenn hier ein Grundprinzip verletzt wird, dann muss man sich das noch einmal anschauen“, erklärte Bürgermeister Michael Häupl am Dienstag der „Wiener Zeitung“ zur Oppositionskritik an der Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes in Wien. Aber zuerst müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden.
Wie bereits berichtet, wollen ÖVP und FPÖ diese Woche beim Verfassungsgericht die Wiener Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes bekämpfen. Der Hintergrund: Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen, um mehr Transparenz, Unabhängigkeit und vor allem Rechtssicherheit zu gewährleisten. Kern der Reform ist, dass die Verwaltung künftig durchgehend von Gerichten kontrolliert wird und Berufungsverfahren somit nicht mehr innerhalb der Behörden stattfinden.
In Wien würde aber laut Opposition am Ende die Stadt wieder nur sich selbst kontrollieren – schließlich könnten laut der „Wiener Variante“ SPÖ und Magistrat Einfluss auf die zweite Instanz haben. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten, meinen ÖVP und FPÖ.
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