Kampf um Verwaltungsgericht

„Wiener Umsetzung“ des Gesetzes ist laut ÖVP und FPÖ verfassungswidrig.

Seltene Einigkeit bei der Wiener Opposition: Sie will das Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen, wie die Landtagsabgeordneten Wolfgang Ulm (ÖVP) und Dietbert Kowarik (FPÖ) am Freitag bekanntgaben.

Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen – die „Wiener Zeitung“ hat berichtet. Doch ÖVP und FPÖ sehen in der „Wiener Umsetzung“ die Unabhängigkeit und so auch die Verfassungskonformität gefährdet.

Denn nach derzeitigem Gesetz könnten die SPÖ, der Magistrat und „bestimmte Beamte“ Einfluss auf die zweite Instanz haben – „womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Bescheide aus der ersten Instanz halten“, meinen Ulm und Kowarik. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten.

„Das gibt es nur in Wien“

Hauptkritikpunkt ist aber die Zusammensetzung des vierköpfigen Geschäftsverteilungsausschusses. Dieses Gremium bestehe aus einem Präsidenten, der von der Landesregierung ohne klar geregeltes Auswahlverfahren bestellt werden könne, einem Vizepräsidenten – und zwei Richtern, die von der Vollversammlung bestellt werden.

Bei Stimmengleichheit habe der Präsident mit einem Dirimierungsrecht das letzte Wort und die Richter verlieren ihre Position – womit wiederum die Willensbildung durch die Vollversammlung übergangen werden könne. Die Geschäftsverteilung gelte dann als provisorisch.

„Das gibt es nur in Wien“, betonte Kowarik. Denn in den anderen Bundesländern werde der Ausschuss ungerade besetzt, um solche Patt-Situationen zu vermeiden. Das Wiener Gesetz ermögliche aber eine Endlosschleife, sodass die provisorische Geschäftsverteilung quasi ohne Geltungszeitraum gelten könne, so Ulm.

Mit der Unterschrift von 40 Mandataren verfügen ÖVP und FPÖ nun jedenfalls über ein Drittel der Landtagsmitglieder und können damit beim vVerfassungsgerichtshof einen Antrag auf Prüfung eines Landesgesetzes stellen. Und das soll bereits in der nächsten Woche passieren, so Ulm und Kowarik.

WienerZeitung.at …

Teilen mit: