Personalvertretung am UVS Niederösterreich: Entwurf für ein NÖ-Landesverwaltungsgerichtsgesetz in wesentlichen Teilen verfassungswidrig.

Als letztes der Bundesländer hat das Land Niederösterreich „seinen“ Entwurf für ein Landesverwaltungsgerichtsgesetz vorgelegt.

Wie bereits gegen die Entwürfe anderer Länder werden auch gegen diesen Entwurf schwerwiegenden Bedenken erhoben. Die Personalvertretung des UVS-Niederösterreich sieht sich in ihrer Stellungnahme veranlasst darauf hinzuweisen, dass Art 87 Abs. 1 B-VG eine Schranke für jene landesgesetzlichen Regelungen bildet, welche vom bundesverfassungsgesetzlich vorgegebenen Richterbild abweichen.

Unter diesem Blickwinkel bewirke die vorgeschlagene Bestimmung des § 22 Abs. 6 NÖ LVGG einen extremen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit, da in verfassungswidriger Weise über dienstrechtliche Angelegenheiten und Rechtsmittel die Landesregierung (als vom Gericht kontrollierte Behörde) entscheide.

Weiters werden die nach § 28 Abs. 2 NÖ LVGG vorgesehenen Beurteilungskriterien als teilweise inakzeptabel und die für richterliche Tätigkeit ungeeignet kritisiert. Die Neuregelung der Dienstzeit bringe ohne erkennbaren Grund defacto das Ende einer seit 20 Jahren bewährten freien Dienstzeiteinteilung mit sich. Die Neuregelungen des Gehalts bedeute in der derzeitigen Form Einkommensnachteile für die RichterInnen des zukünftigen Verwaltungsgerichts.

Die Stellungnahme auf VWG-Gesetze …

Teilen mit: