Wien: „Keine Mafia gegen Richter“

Bei Grundrechtsverletzung will Häupl Überprüfung – „nicht nötig“, meinen Experten

Von Christian Rösner (Wiener Zeitung)

Wien. „Wenn hier ein Grundprinzip verletzt wird, dann muss man sich das noch einmal anschauen“, erklärte Bürgermeister Michael Häupl am Dienstag der „Wiener Zeitung“ zur Oppositionskritik an der Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes in Wien. Aber zuerst müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Wie bereits berichtet, wollen ÖVP und FPÖ diese Woche beim Verfassungsgericht die Wiener Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes bekämpfen. Der Hintergrund: Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen, um mehr Transparenz, Unabhängigkeit und vor allem Rechtssicherheit zu gewährleisten. Kern der Reform ist, dass die Verwaltung künftig durchgehend von Gerichten kontrolliert wird und Berufungsverfahren somit nicht mehr innerhalb der Behörden stattfinden.

In Wien würde aber laut Opposition am Ende die Stadt wieder nur sich selbst kontrollieren – schließlich könnten laut der „Wiener Variante“ SPÖ und Magistrat Einfluss auf die zweite Instanz haben. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten, meinen ÖVP und FPÖ.

Was die Opposition am meisten stört, ist allerdings die Besetzung des Geschäftsverteilungsausschusses: Dieser bestehe aus einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten und zwei Richtern. Die Präsidenten werden von der Landesregierung und die Richter von der Vollversammlung bestellt. Die Kritik: Bei Stimmengleichheit habe der Präsident mit einem Dirimierungsrecht das letzte Wort, die Richter verlieren ihre Position und müssen neu gewählt werden – womit laut Opposition die Willensbildung durch die Vollversammlung übergangen werden könne. Die Geschäftsverteilung gelte dann provisorisch. Kommt es nach der Neuwahl der Richter zur selben Situation, müssten wieder Neuwahlen erfolgen. Das Gesetz ermögliche demnach eine Endlosschleife, wodurch die provisorische Geschäftsverteilung zum Dauerzustand werden könne, heißt es.

In der Magistratsdirektion verteidigt man Gesetz zum Verwaltungsgericht

In der Magistratsdirektion ist man überzeugt davon, dass das im Dezember 2012 beschlossene Gesetz verfassungskonform ist und keine Grundprinzipien verletzt werden. Politische Aussagen wolle man allerdings nicht kommentieren. „Da es wahrscheinlich ein Verfahren beim Verfassungsgericht geben wird, können und werden unsere Juristen den Verfassungsrichtern keine rechtlichen Argumentationen über die Medien ausrichten“, wird betont.

Gesetz spricht für sich selbst
Laut Rechtsexperten würde allerdings das Gesetz ohnehin für sich selbst sprechen: Was die Besoldung der Rechtspfleger betrifft, so sei der Dienstgeber und die bezugauszahlende Institution wie bei allen Gerichten auf Bundesebene die Republik Österreich, beziehungsweise in Wien die Bundeshauptstadt. Das betreffe auch die Richter. Dienstrechtlich unterstehen die Rechtspfleger dem Präsidenten des Gerichts und nicht dem Magistrat, wird betont. Und in der Ausübung ihrer Tätigkeit unterstehen sie ausschließlich dem Weisungsrecht des jeweiligen Richters. Weiters würde sie räumlich nicht mehr im Magistrat, sondern im Gericht angesiedelt werden, sagen die Experten. Dass die Rechtspfleger also weiter im Magistrat sitzen, nur mit anderem Briefpapier, so wie das ÖVP und FPÖ befürchten, könne demnach nicht passieren.

Betont wird auch, dass der von der Opposition so kritisierte Geschäftsverteilungsauschuss niemals über Einzelfälle entscheiden könne. „Da geht es – so wie in allen anderen Gerichten – nur darum, welche Materien und Buchstaben den einzelnen Richtern zugewiesen werden“, heißt es. Und die Neuwahl der beiden Richter könne nur einmal in der dreijährigen Periode des Ausschusses stattfinden – „danach müssen sie sich zusammenraufen“. Eine Endlosschleife von provisorischen Entscheidungen sei damit ausgeschlossen, wird klargestellt.

Büttel des Magistrats
Die Argumentation von ÖVP und FPÖ unterstelle eine mafiöse Phalanx zwischen Präsidenten und seinen Vize – quasi als Büttel des Magistrates – gegenüber den Richtern. Da der besagte Ausschuss aber nicht über Einzelfälle entscheiden könne, sei so eine Einflussnahme technisch gar nicht möglich, sind Rechtsexperten überzeugt. Die letzte Entscheidung liegt allerdings am Ende beim Verfassungsgerichtshof.

WienerZeitung.at …

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