Stellungnahme des Dachverbandes zu Postenbesetzungen laut Regierungsprogramm 2025 ‑ 2029

Der Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter hat sich in den letzten Jahren wiederholt gegen parteipolitisch bestimmte Besetzungen von Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der Grundlage von sogenannten Sidelettern und – in Entsprechung europäischer Standards und in Befolgung der Vorschläge etwa der Rechtsstaatlichkeitsberichte der Europäischen Union – für transparente Besetzungen auch von Leitungsfunktionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit …

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Justizministerin für Stärkung der Unabhängigkeit der LVwG

In der Sonntagspresse nimmt die Justizministerin Anna Sporrer zum Regierungsprogramm Stellung. Im Zusammenhang mit ihrer eigenen Parteimitgliedschaft bei der SPÖ und ihrer bisherigen Tätigkeit als Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes führt sie aus, dass Höchstgerichte demokratisch durch Besetzungen über die Regierungsvorschläge legitimiert werden. Das sei ein eingespieltes System. Wo jedoch der Anschein eines politischen Einflusses bestehe, der nicht sachgerecht sei, solle es eine stärkere Loslösung von der Nominierung – insbesondere im Hinblick auf die Landesverwaltungsgerichte – durch die Landesregierung geben. Dies sei mit der im Regierungsprogramm geplanten Stärkung der Unabhängigkeit bei den Verwaltungsgerichten geplant.

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Das LVwG Kärnten sucht Richter:in

Am Landesverwaltungsgericht Kärnten gelangt bis zum ersten Halbjahr 2026 zumindest eine Planstelle als Richter:in zur Besetzung. Der Bewerbung sind zwingend ein Lebenslauf mit einem Motivationsschreiben und weiteren Unterlagen zum Nachweis der Ernennungserfordernisse anzuschließen; erwünscht ist die Vorlage einer juristischen Arbeit. Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 24.04.2025.

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Workshop mit Senatspräsident Lehofer (Teil 2)

Aufgrund seiner vielfältigen Tätigkeit nicht nur als Leiter des Evidenzbüros am Verwaltungsgerichtshof, sondern auch als Mediensprecher hat Senatspräsident Lehofer auch wertvolle Tipps im Umgang mit Medien bereitgestellt. Wenn auch die Pressearbeit/Zutritt für Medien und Sicherheit der Justizverwaltung obliegt, so ist der Umgang mit den Medien im Verhandlungssaal im Rahmen der Sitzungspolizei Aufgabe des Richters/der Richterin.

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Workshop mit Senatspräsident Lehofer (Teil 1)

Senatspräsident Lehofer hat in einem Workshop am Landesverwaltungsgericht Kärnten ein Update zu verfahrensrechtlichen Fragestellungen gegeben. Der besondere Mehrwert des Besuchs dieses Spezialseminars für Verwaltungsrichter:innen war, dass ganz konkrete Problemfelder im Verfahren aufgeworfen und diskutiert werden konnten. Denn wie die tägliche Praxis – auch aus Sicht von erfahrenen Verwaltungsrichter:innen – zeigt, gibt es trotz umfangreicher Judikatur doch immer wieder besondere Herausforderungen im Einzelfall, die eine Umsetzung der Rechtsprechung auf einen konkreten Sachverhalt schwierig erscheinen lassen.

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Neues Regierungsprogramm legt Postenbesetzungen offen und will die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit „weiter stärken“

Seit der Veröffentlichung des Regierungsprogramms ist klar, wie die neue Regierung mit den (nach)zubesetzenden Spitzenposten umgehen wird. Dabei wird auf Transparenz gesetzt, indem offengelegt wird, welches Regierungsmitglied und damit welche Partei das Nominierungsrecht für welchen Posten hat. Die lange Forderung nach der Einführung von objektiven Bestellungsverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit z.B. nach dem Vorbild des Besetzungsverfahren beim Obersten Gerichtshof, ist danach nach wie vor nicht geplant; vielmehr scheinen sich drei Regierungsparteien nun die Nominierungen für die Nachbesetzungen aufzuteilen. Wie im Rechtstaatlichkeitsbericht seit Jahren angeführt wird, müssten jedoch konkrete gesetzliche Schritte zu transparenten Besetzungsverfahren und gerichtlicher Überprüfbarkeit vorgesehen werden, was offensichtlich auch die neue Regierung nicht andenkt. Auch eine Blockade wie zuletzt bei der Besetzung der Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts oder auch die lange Vakanz der Leitungsposition des Bundesfinanzgerichts könnte unter diesen Umständen bei den Bestellungen erneut eintreten.

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Eklatant ungleiche Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten ohne objektive Rechtfertigung

Mit 1. Jänner 2022 wurde eine Gehaltsreform für Beschäftigte im Landesdienst Kärnten wirksam, die höhere Einstiegsgehälter vorsieht und im Gegenzug das Zulagensystem abschafft. Das Gehaltssystem der Richter:innen des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) Kärnten wurde in dieses neue System jedoch nicht miteinbezogen. Die Folgen sind nun – zusätzlich zu bereits bestehenden Ungleichheiten – gravierende Unterschiede bei der Gehaltseinstufung neu ernannter Richter:innen nach diesem Datum, die zu einer Diskriminierung der schon zuvor ernannten Richter:innen führt.

Dazu kommt noch, dass das Gehaltssystem für Richter:innen des LVwG Kärnten schon von seiner Systematik her zu keiner gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit führt, sondern schon immer gutverdienende Jurist:innen als gutverdienende Richter:innen einstufte, dagegen weniger gut bezahlte Jurist:innen – trotz gleicher Qualifikation – schlechter entlohnt.

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LVwG Tirol sucht Vizepräsident:in

Am Landesverwaltungsgericht Tirol ist mit Wirksamkeit 1. April 2025 die Funktion des/der Vizepräsident:in neu zu besetzen. Die Bewerbungsfrist läuft bis 09.02.2025. Der Aufgabenbereich spannt sich von der Vertretung und Unterstützung des Präsidenten des LVwG Tirol über die Justizverwaltung bis hin zur Rechtsprechung. Neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 3 TLVwGG für ein Richteramt werden zahlreiche weitere Voraussetzungen von den Bewerber:innen erwartet.

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VfGH: Recht auf Auskunftserteilung hat „jedermann“

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinen Entscheidungen vom 02.12.2024, E 1379/2024 und E 1380/2024, ausgesprochen, dass das Auskunftspflichtgesetz das Recht auf Auskunftserteilung „jedermann“ einräumt. Das Recht auf Auskunft steht damit sowohl natürlichen als auch juristischen Personen zu. Ein Abgeordneter des Nationalrates, der ein Begehren bzw. einen Antrag im Sinn des Auskunftspflichtgesetzes stellt, handelt nicht in seiner Organstellung. Insoweit räumt das Auskunftspflichtgesetz einem Abgeordneten wie „jedermann“ das Recht ein, ein Auskunftsbegehren einzubringen und, im Fall der Nichterteilung der Auskunft, einen Antrag auf Erlassung eines Bescheides hierüber zu stellen.

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