Studienreise Portugal: Moderne und unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit (Teil I)

Nach Sintra, ca. 35 km westlich von Lissabon gelegen, führte uns der erste Tag der Studienreise. Dabei konnten wir sowohl die Kulturlandschaft Sintra als Weltkulturerbe der UNESCO durch den Besuch seiner jahrhundertealten Paläste (Palacio Nacional de Sintra und Palacio Nacional da Pena) als auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit kennenlernen. Die portugiesische Verwaltungsgerichtsbarkeit gliedert sich in drei Instanzen, wobei in erster Ebene 17 Verwaltungsgerichte – davon eines in Sintra – eingerichtet sind. Der besondere Schutz der Landschaft ist des Öfteren Gegenstand von Verfahren am Verwaltungsgericht Sintra, welches sich als besonders modernes Gericht auszeichnet. Nicht nur das Gebäude, sondern auch die Verfahrensführung mit ausschließlich elektronischem Akt zeigen eine sehr fortschrittliche Judikative. Dies schließt die Videoeinvernahme und ein Protokoll in Form einer Audiodatei sowie einen Gerichtsdiener, der wohl hauptsächlich die Technik beherrschen muss, ein. Auch die Übertragung der Akten an höhere Gerichte läuft ohne Probleme.

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Bilanz über Justizpolitik: Reformbedarf zur Verringerung des Einflusses der Politik auf Justiz vor allem bei Postenbesetzungen

In der ZIB 2 wurde über die Justizpolitik der türkis-grünen Bundesregierung der ablaufenden Legislaturperiode Bilanz gezogen. Das Ansehen der Justiz sei im europäischen Vergleich grundsätzlich sehr hoch, doch sehe mehr als jeder Zweite zu viel Einfluss der Politik auf die Justiz. Das betreffe etwa die Postenbesetzungen wie beim Bundesverwaltungsgericht. Auch beim Thema Korruption und Transparenz habe sich Österreich verschlechtert.

Markus Thoma vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen sieht im Interview Verbesserungsbedarf vor allem bei jenen Vorhaben, die auch der Rule of Law Report 2024 der Europäischen Union anspricht, d.h.

  • eine Reform der Ernennungsverfahren für Präsident:innen und Vizepräsident:innen,
  • die Sicherstellung, dass die Politik die Ernennungsverfahren nicht verzögern kann, und 
  • die Verbesserung des Rechtschutzes im Ernennungsverfahren. 

Insgesamt müsse der Einfluss der Politik auf die Justiz verringert werden.

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Einfluss der Politik auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit sollte durch Reformen unterbunden werden

Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, weist im Interview mit dem Standard auf die Notwendigkeit von Reformen zur Reduktion der Einflussmöglichkeiten auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit hin. Dies betreffe insbesondere die Bereiche der Richter:innenernennung, vor allem auch in Leitungsfunktionen sowie der finanziellen Ausstattung und der Besoldung der Richter:innen.

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Ablehnende Stellungnahme des Dachverbandes zu einem richterlichen „Verhaltenskodex“ über das gesetzliche richterliche Dienst- und Disziplinarrecht hinaus

An manchen Landesverwaltungsgerichten wurde von dem/der Präsidenten/Präsidentin ein Entwurf eines „Verhaltenskodex für Gerichtsangehörige“ an die jeweiligen Richter:innen versendet, in dem Regeln über das Verhalten von Richter:innen aufgestellt werden. Dieser Entwurf ist nicht von der Richterschaft mitgetragen, ausgearbeitet oder beschlossen worden. Auch ist die Standesvertretung nicht einbezogen worden. Aus diesem Anlass sieht sich der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen veranlasst, dazu eine Stellungnahme abzugeben und lehnt die Aufstellung von zusätzlichen Verhaltensregeln für Richter:innen ohne gesetzliche Grundlage und entgegen Europäischen Standards ab.

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Das LVwG Kärnten hat eine neue Zuständigkeit und Nachholbedarf im Bereich der Digitalisierung

Im Tätigkeitsbericht des LVwG Kärnten für das Jahr 2023 wird berichtet, dass sich bereits Ende 2023 eine neue Zuständigkeit abzeichnete und zwar im Zusammenhang mit der Kontrolle von U-Ausschüssen. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken des LVwG und der VRV wurde der Gesetzesentwurf beschlossen.

Im Punkto Digitalisierung wird der Stand der Technik eingefordert, der ERV konnte nicht verwirklicht werden. Die Erforderlichkeit einer entsprechenden Ausstattung, die zum Wohle des Rechtsstaates unabdingbar ist, wird betont. Ebenso wird – neuerlich – auf das Erfordernis einer Pressestelle hingewiesen.

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Weiterhin großer Aktenanstieg beim VwGH im Jahr 2023 und Warnung für das Jahr 2024

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 führt die Vollversammlung des VwGH aus, dass im Berichtsjahr rund 6.900 neue Rechtssachen beim Verwaltungsgerichtshof angefallen sind (im Jahr 2022 waren es noch ca. 6.200). Auffallend ist die Anfallssteigerung (nunmehr über 12% gegenüber dem Vorjahr, in Asylangelegenheiten sogar um 31%). Den größten Anteil der neuen Rechtssachen betrafen daher wieder Asylangelegenheiten, bei denen ein neuerliche Anstieg auf knapp 2.600 neue Verfahren zu verzeichnen war (2022 waren es ca. 2.000, 2021 ca. 2.400 Verfahren). 88 % der neuen Angelegenheiten betrafen außerordentliche Revisionen, 7 % ordentliche Revisionen und 4 % Fristsetzungsanträge.

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Wie die Regierung mit Richterposten umgeht, ist eines Rechtsstaats unwürdig

In diesem Kommentar im Standard wird erneut auf schärfste kritisiert, dass Postenbesetzungen von der Regierung „ausgeschnapst“ würden. So wurde daran erinnert, dass die Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts über ein Jahr nicht nachbesetzt worden sei und auch nun die offenen Posten für Verwaltungsrichter offenbar als politische Verhandlungsmasse missbraucht werde. Die Richterstellen würden aus politischem Kalkül monatelang unbesetzt lassen und mit Personalentscheidungen für andere staatliche Stellen verknüpft. Diese Verknüpfungen gerade bei Verwaltungsgerichten vorzunehmen, deren ureigene Aufgabe es sei, gerade Behörden, Landesregierungen und Ministerinnen zu kontrollieren, sei untragbar.

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Dachverband fordert verfassungsmäßiges Vorgehen der Regierung und rasche Besetzungen

Die Besetzung von 11 ausstehenden Richter:innenposten stehe seit April an und werde – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – nicht von der Bundesregierung beschlossen. Damit werde die Funktionsweise des Gerichts beeinflusst, indem Verfahren länger dauern, kritisiert Markus Thoma im Namen des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen erneut in einem Interview auf PULS 24. Dies könne beispielsweise Asylverfahren, aber auch UVP-Verfahren betreffen.

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Untätigkeit der Regierung bei Nachbesetzungen von RichterInnen beim BVwG

Im heutigen Ö1 Morgenjournal wird berichtet, dass elf RichterInnenposten beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) auf ihre Nachbesetzung warten. Markus Thoma, Sprecher für den Dachverband der VerwaltungsrichterInnen, kritisiert dies und führt aus, dass aus Gründen, die überhaupt nichts mit dem Gericht zu tun haben, die Auswahl- und Ernennungsentscheidungen schlichtweg nicht vorgenommen werden. Es könne nicht sein, dass das Funktionieren der Gerichte letztlich von einer Untätigkeit der Exekutive beeinflusst werde. Er verweist auch auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024, in welchem die EU-Kommission die politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in der Justiz und die erheblichen Verzögerungen bei den Ernennungen durch die Regierung neuerlich kritisiert hat.

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