
Im heutigen Ö1 Morgenjournal wird berichtet, dass elf RichterInnenposten beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) auf ihre Nachbesetzung warten. Markus Thoma, Sprecher für den Dachverband der VerwaltungsrichterInnen, kritisiert dies und führt aus, dass aus Gründen, die überhaupt nichts mit dem Gericht zu tun haben, die Auswahl- und Ernennungsentscheidungen schlichtweg nicht vorgenommen werden. Es könne nicht sein, dass das Funktionieren der Gerichte letztlich von einer Untätigkeit der Exekutive beeinflusst werde. Er verweist auch auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024, in welchem die EU-Kommission die politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in der Justiz und die erheblichen Verzögerungen bei den Ernennungen durch die Regierung neuerlich kritisiert hat.
Die Nachbesetzung habe hohe Priorität, wird vom Präsidenten des BVwG Christian Filzwieser betont, unter Hinweis auf eine hohe Mehrbelastung bei den Asylverfahren. Bereits seit April gebe es dazu vom unabhängigen richterlichen Personalsenat einen Vorschlag für die Nachbesetzungen. Zur Ernennung durch den Bundespräsidenten bedarf es jedoch eines Beschlusses des Ministerrates, der fehle.
Hier geht es zum Beitrag im Ö1 Morgenjournal ….
siehe auch: Stellungnahme des Dachverbandes zum Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2024