Die Besetzung von 11 ausstehenden Richter:innenposten stehe seit April an und werde – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – nicht von der Bundesregierung beschlossen. Damit werde die Funktionsweise des Gerichts beeinflusst, indem Verfahren länger dauern, kritisiert Markus Thoma im Namen des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen erneut in einem Interview auf PULS 24. Dies könne beispielsweise Asylverfahren, aber auch UVP-Verfahren betreffen.
Die Ernennungsvorschläge vom Personalsenat, der parteipolitisch völlig unabhängig sei, liege seit April vor. Es gebe keine Gründe diesen nicht zu folgen. Vermutlich seien es anderen (Personal)Fragen, die mit dem Bundesverwaltungsgericht überhaupt nichts zu tun haben, die zur derzeitigen Situation führen. Es liege nun an der Regierung das zu tun, was die Verfassung vorsehe, nämlich ihrerseits den Vorschlag an den Bundespräsidenten einzureichen, betont Thoma. Einen grundsätzlichen Systemwechsel bräuchte es nicht. Es reiche, wenn die Bundesregierung das tue, was die Verfassung vorsehe.
Konkret bedeute die Nichtnachbesetzung der 11 offenen Richterposten von den über 200 Stellen am Bundesverwaltungsgericht etwa einen Anteil von 5 %. Die verbleibenden Richter:innen müssen nun die Arbeit dieser offenen Gerichtsabteilungen miterledigen.
Hier geht’s zum Interview mit Markus Thoma auf PULS 24: Richter fordern Postenbesetzungen von Regierung
Siehe dazu den Artikel im Standard: Regierung besetzt heikle Richterposten nicht nach – stecken dahinter politische Gründe?
Siehe dazu bereits: Untätigkeit der Regierung bei Nachbesetzungen von RichterInnen beim BVwG