Das LVwG Kärnten hat eine neue Zuständigkeit und Nachholbedarf im Bereich der Digitalisierung

Im Tätigkeitsbericht des LVwG Kärnten für das Jahr 2023 wird berichtet, dass sich bereits Ende 2023 eine neue Zuständigkeit abzeichnete und zwar im Zusammenhang mit der Kontrolle von U-Ausschüssen. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken des LVwG und der VRV wurde der Gesetzesentwurf beschlossen.

Im Punkto Digitalisierung wird der Stand der Technik eingefordert, der ERV konnte nicht verwirklicht werden. Die Erforderlichkeit einer entsprechenden Ausstattung, die zum Wohle des Rechtsstaates unabdingbar ist, wird betont. Ebenso wird – neuerlich – auf das Erfordernis einer Pressestelle hingewiesen.

Die Raumkapazitäten sind völlig ausgeschöpft; dazu gibt es ein laufendes Bauprojekt, das dieses Problem lösen sollte.

Die Zahl der Richter:innen ist mit 22 (samt Präsidium) gleich geblieben; eine Richterin war aufgrund von Karenz- und Mutterschutzzeiten nicht das volle Jahr tätig. Es gibt seit Herbst 2023 zwei Planstellen für juristische Mitarbeiter, wobei diese zweite Stelle derzeit nicht besetzt ist. 25 % der Richterschaft wird in absehbarer Zeit altersbedingt in den Ruhestand treten, und wurde bereits eine Nachbesetzung vorzeitig vorgenommen. Auch in Zukunft wird eine rasche Nachbesetzung erforderlich sein.

Im Berichtsjahr ist die Zahl der Verfahren zwar auf 2.674 (im Vorjahr waren es 2.189) gestiegen, dies ist aber mit 396 Beschwerden betreffend Abgabenvorschreibungen an ein Unternehmen begründet. Der Verfahrensanfall betrifft zu 51,72 % Verwaltungsstrafsachen, 29,36 % entfallen auf Administrativverfahren, 17,24 % auf Abgabeverfahren und 1,68 % auf faktische Amtshandlungen.  Im Berichtsjahr wurden 2.406 Verfahren erledigt, darunter waren 35,95 % Abweisungen. Der Anfall an Beschwerdeverfahren nach der Kärntner Bauordnung ist im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig, befindet sich aber noch immer auf einem überdurchschnittlichen Niveau. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug ca. 141 Tage.

Es gab 25 Beschwerden an den VfGH, nur 3 führten zu einer Aufhebung. In Summe gab es 103 Revisionen an den VwGH, wovon ein 40,86 % noch offen sind, in 9,68 % gab es Aufhebungen.

Hier geht es zum Tätigkeitsbericht …

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